Reuters

Deutsche Bank gibt bei Prozess um Postbank-Abfindung klein bei

06.07.2020
um 14:12 Uhr

Frankfurt (Reuters) - Die Deutsche Bank gibt sich in einem der zahlreichen Verfahren um die Übernahme der Postbank geschlagen.

Die Bank werde ihre Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts Köln zur Zwangsabfindung (Squeeze-Out) der Postbank-Minderheitsaktionäre zurücknehmen, teilte das Geldhaus am Montag mit. Die Bank bleibe bei der Auffassung, dass die Anfechtungsklagen ehemaliger Postbank-Aktionäre gegen den 2015 beschlossenen Squeeze-Out unbegründet waren. "Der für das Verfahren erforderliche Aufwand steht jedoch in keinem angemessenen Verhältnis zur wirtschaftlichen Bedeutung dieses Anfechtungsverfahrens." An der Übernahme der Postbank, die inzwischen mit der Deutschen Bank verschmolzen ist, ändert die Entscheidung nichts.

Finanzkreisen zufolge muss die Bank den Klägern zwischen 50.000 und 60.000 Euro Verfahrenskosten erstatten. In anderen, noch anhängigen Klagen zur Postbank ist das finanzielle Risiko ungleich höher. Bei dem seit über einem Jahrzehnt andauernden Streit geht es um die Frage, ob das Frankfurter Geldhaus den Aktionäre der Postbank bei der Übernahme selbst nicht zu wenig bezahlt hat. Die Forderungen summieren sich auf fast 700 Millionen Euro plus Zinsen, wie die Bank im Geschäftsbericht erklärt hat. Dagegen wehrt sie sich weiterhin.

Die Deutsche Bank war im September 2008 mit 29,75 Prozent bei der Postbank eingestiegen und blieb damit unterhalb der 30-Prozent-Schwelle, bei der ein Pflichtangebot an die übrigen Aktionäre fällig wird. Erst als der Aktienkurs im Zuge der Finanzkrise sank, legte die Deutsche Bank 2010 ein Übernahmeangebot vor. Dadurch bekamen die Postbank-Anteilseigner aber viel weniger Geld als sie 2008 bekommen hätten. In mehreren Verfahren fordern ehemalige Postbank-Aktionäre eine Nachzahlung, weil die Deutsche Bank ihrer Ansicht nach bereits 2008 de facto die Kontrolle bei dem Bonner Geldhaus übernommen habe, obwohl die Aktienmehrheit formal noch von der Deutschen Post gehalten wurde.

Ein Ende des Rechtsstreits ist nicht in Sicht. Das am weitesten fortgeschrittene Verfahren ist am Oberlandesgericht (OLG) Köln anhängig. Prozessbeobachter gehen davon aus, dass die unterlegene Seite nach einem Urteil den Bundesgerichtshof (BGH) anrufen wird.

Deutsche Bank AG

WKN 514000 ISIN DE0005140008

Deutsche Post AG

WKN 555200 ISIN DE0005552004