Reuters

Thüringens Verfassungsgericht verwirft Parität bei Listenaufstellung

15.07.2020
um 12:07 Uhr

Berlin (Reuters) - Der Verfassungsgerichtshof in Thüringen hat die Parität bei der Aufstellung von Parteilisten für die Landtagswahlen gekippt.

In einem Urteil entschied das Gericht in Weimar am Mittwoch, dass es nicht rechtens sei, wenn der Staat vorgebe, dass Landeslisten zwingend zu gleichen Teilen mit Männern und Frauen besetzt werden müssten. Die AfD hatte gegen das Gesetz geklagt, das die Richter nun mit einer Stimmenmehrheit von sechs zu drei kippten. Entscheidendes Argument für das Urteil war, dass Parteien durch das Gesetz in ihren Freiheiten verletzt würden, ihr Personal für Wahlen selbst zu bestimmen.

Das Gesetz beeinträchtige "das Recht auf Freiheit und Gleichheit der Wahl", heißt es in einer Mitteilung des Gerichts. Das Urteil könnte auch Signalwirkung für andere Entscheidungen in Bund und Ländern haben. In Brandenburg existiert eine ähnliche Regelung für die Kandidatenaufstellung für die Landtagswahl. In der CDU hatte die Struktur- und Satzungskommission gerade beschlossen, eine parteiinterne 50-prozentige Frauenquote ab 2025 bei der Besetzung von Vorstandsposten ab Kreisebene und für die Landtags-, Bundestags- und Europawahlen einzuführen. Dies ist in der CDU allerdings umstritten.