Reuters

BaFin verbietet Vergleichsportal Check24 "Kredit-Airbag"

14.09.2020
um 16:27 Uhr

München (Reuters) - Das Vergleichsportal Check24 ist mit einer Sonderaktion nach Ansicht der Finanzaufsicht BaFin zu weit gegangen.

Der "Kredit-Airbag", den Check24 Kreditkunden verschiedener Banken für ihre vermittelten Darlehen im Juni für zwei Wochen angeboten hatte, sei als eine Art Restschuldversicherung zu werten, erklärte die Aufsichtsbehörde am Montag in Bonn. Doch dafür fehlt dem Unternehmen als reinem Vermittler die Lizenz. Die BaFin habe deshalb die Einstellung des Versicherungsgeschäfts angeordnet, Chech24 erhob dagegen keinen Einspruch. Das Unternehmen hatte den Kunden versprochen, bis zu sechs monatliche Kreditraten zu übernehmen, wenn die Kreditnehmer arbeitslos würden.

Ein Check24-Sprecher sagte, die Kunden bekämen trotz des Verbots ihr Geld. Wie viele Kunden den "Kredit-Airbag" genutzt haben, sagte er nicht. Die Vermittlung von Versicherungen, wie sie Check24 in seinem Kerngeschäft betreibt, ist von der BaFin-Verfügung unberührt. Der Vermittler hat mit seinen Aktionen schon mehrfach den Unmut von Versicherungsvertretern und Versicherern auf sich gezogen.