Reuters

Insolvenzantragspflicht bleibt teilweise ausgesetzt - Parlament stimmt zu

18.09.2020
um 15:52 Uhr

Berlin (Reuters) - Unternehmen, die sich im Zuge der Coronavirus-Krise überschuldet haben, müssen bis Ende des Jahres keinen Insolvenzantrag stellen.

Der Gesetzesänderung stimmte am Freitag auch der Bundesrat zu, nachdem der Bundestag bereits am Donnerstagabend grünes Licht gegeben hatte. Die Firmen müssen allerdings weiterhin zahlungsfähig sein.

Justizministerin Christine Lambrecht stimmt momentan weitergehende Änderungen im Sanierungs- und Insolvenzrecht innerhalb der Regierung ab. "Von den neuen Möglichkeiten werden insbesondere Unternehmen profitieren können, die unter den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie leiden, obwohl sie weiterhin über ein überzeugendes Geschäftsmodell verfügen", sagte die SPD-Politikerin dem "Tagesspiegel" (Samstagausgabe) laut Vorabbericht. "Unternehmen, die ihren Gläubigerinnen und Gläubigern eine realistische Sanierungsperspektive aufzeigen können, sollen ihr Sanierungskonzept auch außerhalb des Insolvenzverfahrens durchsetzen können."

Der aktuelle Entwurf sieht demnach vor, dass einzelne Gläubiger ein Sanierungsvorhaben nicht mehr blockieren können, wenn das Konzept von der Mehrheit der Gläubiger unterstützt wird. Außerdem soll die Frist für einen Insolvenzantrag für überschuldete Firmen dauerhaft von drei auf sechs Wochen verlängert werden. Lambrecht will noch im Herbst den Gesetzentwurf offiziell vorlegen. Die Änderungen sollen dann Anfang 2021 in Kraft treten.

Deutschland droht wegen der Pandemie dieses Jahr die schwerste Rezession der Nachkriegszeit. Unzählige Betriebe kämpfen ums Überleben. Um eine Pleitewelle zu verhindern, wurde im März die Insolvenzantragspflicht zunächst bis Ende September ausgesetzt. Kritiker monieren, dass dadurch die tatsächliche Lage verzerrt wird und "Zombie"-Firmen entstehen, die künstlich mit Rettungsgeldern am Leben gehalten werden. Zahlungsunfähige Unternehmen müssen ab Oktober wieder Insolvenz anmelden - aus Lambrechts Sicht ein erster Schritt zurück zur Normalität.