Reuters

BaFin-Mitarbeiter dürfen bestimmte Aktien nicht mehr privat handeln

02.10.2020
um 09:57 Uhr

- von Christian Krämer

Berlin (Reuters) - Die nach dem Wirecard-Bilanzskandal in der Kritik stehende Finanzaufsicht BaFin verbietet ihren Beschäftigten bis auf weiteres bestimmte private Aktiengeschäfte.

Das erfolge wegen der bereits von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) angekündigten Verschärfung der internen Regelungen, erfuhr die Nachrichtenagentur Reuters am Donnerstagabend aus dem Ministerium. Das Verbot orientiere sich am Verhaltenskodex für das BaFin-Direktorium und die Bundesbank.

Finanz-Staatssekretär Jörg Kukies bestätigte die Änderungen bei der BaFin - eine Konsequenz aus auffälligen Geschäften mit Wirecard-Papieren vor der Insolvenz des Zahlungsabwicklers. "Das ist ein guter und notwendiger Schritt, den die BaFin im Vorgriff auf unsere Reformpläne jetzt schon geht", so Kukies. "Es ist unerlässlich, dass schon der bloße Anschein von Interessenskonflikten schnellstmöglich vermieden wird."

Konkret gelten Verbote künftig bei Finanzinstrumenten, also Aktien, Anleihen und Derivaten von Unternehmen, die von der Bonner Behörde beaufsichtigt werden. Dabei reicht schon die Zuständigkeit für eine Tochtergesellschaft aus. Außerdem gilt das Verbot für alle EU-Finanzunternehmen, auch wenn diese nicht unter die Kontrolle der BaFin fallen. Investitionen in Fonds - auch ETFs, die bestimmte Indizes an der Börse abbilden - sind weiter möglich, müssen aber offengelegt werden. BaFin-Mitarbeiter sollen so weiterhin die Möglichkeit zum Vermögensaufbau und zur Altersvorsorge haben.

Wirecard war im Juni nach Bekanntwerden milliardenschwerer Luftbuchungen in die Pleite gerutscht. Die Staatsanwaltschaft ermittelt unter anderem wegen Bilanzfälschung, Betrug, Marktmanipulation und Geldwäsche. Es ist einer der größten Finanzskandale der Nachkriegszeit. Der BaFin wird von vielen Experten vorgeworfen, bei der Aufsicht weitgehend versagt zu haben. Die Behörde selbst hat Versäumnisse eingeräumt, aber auch auf fehlende Befugnisse verwiesen.

VIELE AKTIENGESCHÄFTE VOR DER WIRECARD-PLEITE

Nach früheren Angaben des Bundesfinanzministeriums handelten BaFin-Beschäftigte in den Monaten vor der Pleite verstärkt mit Wirecard-Papieren. Im ersten Halbjahr 2020 entfielen 2,4 Prozent aller gemeldeten privaten Finanzgeschäfte auf Transaktionen mit Wirecard-Aktien oder -Aktienderivaten. Im Gesamtjahr 2018 lag der Anteil demnach bei 1,2 Prozent, 2019 bei 1,7 Prozent. Das Finanzministerium, dem die BaFin unterstellt ist, sah darin zunächst nichts Ungewöhnliches. Mittlerweile überarbeitet es aber auch die Regeln für Geschäfte der eigenen Mitarbeiter.

Die privaten Wirecard-Geschäfte der BaFin-Mitarbeiter waren im August durch eine parlamentarische Anfrage der Grünen bekanntgeworden. "Strengere Compliance-Regeln für BaFin-Angestellte sind eine richtige Maßnahme", sagte der Grünen-Finanzpolitiker Danyal Bayaz nun zu Reuters. "Endlich sieht Finanzminister Scholz auch mal einen Fehler ein - und korrigiert ihn. Ohne unser beharrliches Nachfragen würde er heute noch behaupten, es sei alles in bester Ordnung."

Das Verbot der BaFin für die eigenen Beschäftigten ist eine der Konsequenzen aus dem Bilanzskandal. Scholz hat ein Maßnahmenbündel mit weiteren Vorschlägen vorgelegt, das momentan noch innerhalb der Bundesregierung abgestimmt wird. Es sieht unter anderem mehr Eingriffsrechte für die BaFin und eine häufigere Rotation der Wirtschaftsprüfer vor.

Wirecard AG

WKN 747206 ISIN DE0007472060