Reuters

Kartellamt - Online-Händler sollen Fake-Bewertungen rote Karte zeigen

06.10.2020
um 10:57 Uhr

Düsseldorf (Reuters) - Das Bundeskartellamt appelliert an Online-Händler und Betreiber von Suchmaschinen im Internet, gegen gefälschte Bewertungen von Produkten auf ihren Seiten vorzugehen.

"Das Bundeskartellamt ist der Auffassung, dass Portale künftig mehr Verantwortung für die Richtigkeit der veröffentlichten Bewertungen übernehmen müssen", bilanzierte die Bonner Behörde am Dienstag bei der Vorlage einer breit angelegten Sektoruntersuchung zu Nutzerbewertungen im Internet. Solche Bewertungen seien für die Verbraucher eine zentrale Entscheidungshilfe beim Kauf, erklärte Kartellamtschef Andreas Mundt. "Leider sind sogenannte Fake-Bewertungen ein weit verbreitetes Phänomen."

Die im Mai 2019 begonnene Untersuchung des Kartellamts zeige, dass es Dienstleister gebe, bei denen positive Bewertungen gekauft werden könnten. Auch werde Software eingesetzt, um gute Bewertungen von Produkten künstlich zu erzeugen. Dabei verkaufen sich Online viel und positiv benotete Güter deutlich besser. Für die Verbraucher sei es indes "sehr schwer, echte von unechten Bewertungen zu unterschieden", sagte Mundt. Das Kartellamt sieht nun die Betreiber in der Pflicht: "Die Untersuchung hat gezeigt, dass viele Portale deutlich mehr gegen die Veröffentlichung gefälschter Bewertungen tun könnten."

Das Kartellamt hatte im Zuge seiner Untersuchung unter anderem über 60 große Internet-Portale befragt, die Nutzerbewertungen aus 16 Branchen anzeigen. Verfahren gegen einzelne Unternehmen kann das Amt indes nicht einleiten - im Bereich Verbraucherschutz verfügt es nicht über entsprechende Befugnisse. Anders sieht es bei Verstößen gegen das Kartellrecht aus. Die Bonner Behörde hatte bereits zahlreiche Verfahren mit Blick auf das Internet angestrengt. Untersuchungen hatte das Kartellamt etwa bei Amazon und Facebook eingeleitet.

Amazon.com Inc.

WKN 906866 ISIN US0231351067

Meta Platforms Inc.

WKN A1JWVX ISIN US30303M1027