Reuters

Allianz vermeidet Urteil zu Betriebsschließungs-Policen

21.10.2020
um 16:27 Uhr

München (Reuters) - Die Allianz hat eine drohende juristische Niederlage im Streit um Entschädigungen für geschlossene Gaststätten mit einem Vergleich abgewendet.

Der Versicherungskonzern habe sich mit dem Betreiber des traditionsreichen Gasthauses und Biergartens am Münchner Nockherberg, außergerichtlich geeinigt, teilte das Landgericht München I am Mittwoch mit. Über die Konditionen des Vergleichs sei Stillschweigen vereinbart worden, erklärte die Allianz. Am Donnerstag wollte das Gericht eigentlich sein Urteil in der Sache verkünden - mit guten Aussichten für Nockherberg-Wirt Christian Schottenhamel. Er hatte 1,13 Millionen Euro aus seiner Betriebsschließungsversicherung von der Allianz für die Umsatzausfälle im Frühjahr gefordert, als er sein Haus auf staatliche Anordnung wegen der Corona-Pandemie wochenlang schließen musste.

Richterin Susanne Laufenberg hatte schon in der Verhandlung angedeutet, dass sie die Ansprüche von Schottenhamel und seinem Wirts-Kollegen Florian Lechner grundsätzlich für gerechtfertigt hält. Der "Paulaner am Nockherberg" ist für das jährliche Politiker-"Derblecken" zur Eröffnung der Starkbierzeit bundesweit bekannt.

Über die deutschen Versicherer schwappt wegen des Umgangs mit den Betriebsschließungs-Policen eine Klagewelle hinweg. Allein gegen den Marktführer Allianz haben 100 Kunden Klagen eingereicht, am Münchner Landgericht sind 86 Verfahren gegen verschiedene Versicherer anhängig. Diese stehen auf dem Standpunkt, dass sie für die Umsatzausfälle nicht zahlen müssen - unter anderem, weil es dabei nicht um einen konkreten Corona-Ausbruch im Restaurant selbst geht oder weil das Corona-Virus in den Versicherungsbedingungen nicht ausdrücklich genannt ist. Sie hätten eine flächendeckende Schließung nie einkalkuliert. Da die Klauseln sich von Anbieter zu Anbieter unterscheiden, muss jeder Fall einzeln verhandelt werden.

In einem ähnlich gelagerten Fall wie am Nockherberg hatte sich der Wirt des Münchner Augustinerkellers, Christian Vogler, vor dem Landgericht gegen die Versicherungskammer Bayern (VKB) durchgesetzt. Die VKB überlegt noch, ob sie dagegen Berufung einlegt. Am Donnerstag wird vor dem selben Gericht die Klage des Betreibers des Ausflugslokals Sankt Emmeramsmühle in München entschieden, der 430.000 Euro von der Haftpflichtkasse fordert, die auf die Gastronomie spezialisiert ist. Gegen die Allianz hat auch die Eigentümerin des Münchner Luxushotels "Bayerischer Hof" geklagt, in dem jedes Jahr die Münchner Sicherheitskonferenz stattfindet. Sie fordert nach Angaben des Gerichts 6,2 Millionen Euro von dem Versicherer.

Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger hatte versucht, die Klagewelle mit einem Kompromiss abzuwenden. Danach hatten sich Versicherer wie Allianz und VKB bereiterklärt, den Wirten auf dem Kulanzweg 15 Prozent des Schadens zu ersetzen. Bei der Allianz haben sich 75 Prozent der Kunden darauf eingelassen. Sie hat rund 100 Millionen Euro dafür reserviert. Andere Versicherer wie die Talanx-Tochter HDI zahlen, um die Kunden nicht zu verärgern.

Allianz SE

WKN 840400 ISIN DE0008404005

Talanx AG

WKN TLX100 ISIN DE000TLX1005