Reuters

Verfassungsgericht lehnt Eilantrag gegen Teil des Berliner Mietendeckels ab

29.10.2020
um 12:27 Uhr

Karlsruhe (Reuters) - Die in Berlin geltenden Vorschriften zur Senkung überhöhter Mieten im Rahmen des umstrittenen Mietendeckels können nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wie geplant am 23. November in Kraft treten.

Die Richter in Karlsruhe lehnten einen Eilantrag ab, mit dem Vermieter die Reduzierung vorläufig außer Kraft setzen wollten, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Zur Begründung hieß es, die Antragssteller hätten "keinen schweren Nachteil von besonderem Gewicht" dargelegt, der einen vorläufigen Stopp der Vorschriften rechtfertigen würde.

Das Berliner "Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen" besteht aus zwei Teilen. Zum einen gilt eine Höchstgrenze für Neuvermietungen. In einem zweiten Schritt müssen ab Ende November Vermieter auch die Mieten in Altverträgen senken, wenn sie die zulässigen Werte überschreiten. Betroffen sind nach Medienberichten mehr als 300.000 Vermieter, die in Berlin ihre Mieten reduzieren müssen.

Das Abgeordnetenhaus in Berlin hatte Ende Januar mit der Regierungsmehrheit von SPD, Grünen und Linken die Mieten für fünf Jahre eingefroren. Nur Neubauten seit 2014 und öffentlich geförderte Wohnungen sind davon ausgenommen. Bei stark überteuerten Mieten weit über den festgelegten Obergrenzen kann eine Absenkung erzwungen werden.