Reuters

Aus für Werkverträge beim Schlachten

27.11.2020
um 14:02 Uhr

Berlin (Reuters) - Noch wochenlangen Verhandlungen soll der Bundestag noch in diesem Jahr Werkverträge in der Fleischindustrie ab Anfang 2021 endgültig verbieten.

Eine am Freitag erzielte Verständigung zwischen den Koalitionspartnern Union und SPD sieht mit Übergangsfristen auch Einschränkungen der Leiharbeit in der Branche ab April 2021 vor. Die Koalition reagiert damit auf Corona-Ausbrüche in Schlachthöfen und jahrelange Diskussionen über schlechte Arbeitsbedingungen. Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hatte das Vorhaben im Herbst angestoßen, stieß bei Teilen der Union aber auf Vorbehalte. Unions-Vizefraktionschef Hermann Gröhe (CDU) erklärte nun, mit dem neuen Gesetz "schaffen wir Ordnung auf dem Arbeitsmarkt". SPD-Kollegin Katja Mast sagte, es werde "ein Geschäftsmodell beendet, das es viel zu lange gab".

Die neuen Regeln sollen sicherstellen, dass Schlachthöfe die Verantwortung für Missstände nicht länger auf Subunternehmer abwälzen können, die über Werkverträge Arbeitsleistungen erbringen. Das Arbeitsschutzkontrollgesetz soll Mitte Dezember verabschiedet werden und zum 1. Januar 2021 in Kraft treten.

Beim Schlachten und Zerlegen von Fleisch dürfen dann nur noch Arbeitnehmer des eigenen Unternehmens eingesetzt werden. Werkverträge sind laut der Koalitionseinigung ab dem 1. Januar 2021 nicht mehr erlaubt, während Leiharbeit ab dem 1. April 2021 in der Fleischwirtschaft verboten wird. Nur Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten werden davon ausgenommen, Verkaufspersonal wird dabei nicht mitgerechnet. Anders als zunächst geplant gibt es allerdings für drei Jahre eine Ausnahmeregelung für Zeitarbeit: Auf Grundlage eines Tarifvertrages dürfen bei Auftragsspitzen in der Fleischverarbeitung, aber nicht beim Schlachten und Zerlegen, Leiharbeiter eingesetzt werden.

Die Neuregelungen betreffen eine 40-Milliarden-Euro-Branche. Vorgeschrieben werden auch häufigere Kontrollen und eine elektronische Aufzeichnung der Arbeitszeit.