Reuters

Lufthansa beugt sich Verbraucherklage auf Flugpreiserstattung

25.01.2021
um 16:42 Uhr

Frankfurt (Reuters) - Die Lufthansa hat der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg zufolge auf eine Klage hin den Anspruch von Kunden auf Ticketpreis-Erstattung bei der Absage von Flügen anerkannt.

Die Lufthansa habe im Verfahren vor dem Landgericht Köln die geltende Rechtslage per Anerkenntnisurteil akzeptiert, erklärte die Verbraucherzentrale am Montag. Die Airline verpflichte sich, Verbraucher korrekt und vollständig über ihre Ansprüche zu informieren und ihnen innerhalb von sieben Tagen nach Aufforderung den Preis für stornierte Flüge zu erstatten. Wegen der schwierigen Lage in der Pandemie habe die Lufthansa bis Ende September aber einen Monat statt sieben Tage für die Erstattung Zeit. Das gelte auch für die Tochter-Airline Eurowings.

Der Lufthansa zufolge ging es in dem Verfahren dagegen nicht darum, ob sie Erstattungsansprüche anerkennt, sondern in welchem Zeitraum sie diese in der Ausnahmesituation Corona-Krise abwickeln kann. Denn sie musste aufgrund der Reisebeschränkungen und Nachfrageeinbrüche in der Pandemie massenhaft Flüge streichen, sodass mehr als sieben Millionen Kunden mehrere Milliarden Euro zurückforderten. Nach geltendem EU-Recht müssen Airlines bei der Absage von Flügen innerhalb von sieben Tagen den bezahlten Flugpreis zurückzahlen.

Neben der langen Wartezeit für die Kunden monierte die Verbraucherzentrale in ihrer Ende September eingereichten Klage, dass die Lufthansa nur Umbuchungen anbot, aber nicht auf das Erstattungsrecht hinwies. Das Landgericht Köln hätte in der mündlichen Verhandlung im Dezember signalisiert, dass es die Argumentation der Verbraucherzentrale teilte, woraufhin die Lufthansa eingelenkt hätte, erklärte Oliver Buttler, Reiserechtsexperte der Verbraucherzentrale. "Mit dem Urteil hat die Fehlinformation und Verschleierung gegenüber Reisenden durch die Lufthansa ein Ende."

Der Luftfahrtkonzern erklärte hingegen, das Gericht habe sich nicht klar zugunsten einer Partei positioniert. Vielmehr habe es die schwierige Lage der Lufthansa in der Pandemie anerkannt, sodass ein Vergleich über eine längere Bearbeitungszeit geschlossen worden sei. Die unvollständige Verbraucherinformation sei schon vor der Urteilsverkündung korrigiert worden.

Mittlerweile hat die Airline den meisten Kunden wie vorgeschrieben das Geld erstattet. "Wir sind jetzt wieder auf Vorkrisenniveau, sodass wir innerhalb der marktüblichen Fristen erstatten", sagte ein Sprecher. Die Verbraucherzentrale erklärte, sie werde der Fluggesellschaft weiter auf die Finger schauen. Sollte es wieder zu Verzögerungen oder falschen Informationen kommen, könnte Ordnungsgeld bei Gericht beantragt werden.(AZ 84 0 152/20)

Deutsche Lufthansa AG

WKN 823212 ISIN DE0008232125