Reuters

BGH schließt sittenwidrige Schädigung bei Thermofenster nicht generell aus

26.01.2021
um 15:07 Uhr

Karlsruhe (Reuters) - Der Bundesgerichtshof hat erstmals eine Entscheidung zu sogenannten Thermofenstern in Dieselmotoren getroffen.

Nach einer Mitteilung vom Dienstag sieht der BGH allein im Einbau des Thermofensters noch keine sittenwidrige Schädigung und damit keinen Anspruch auf Schadenersatz. Wenn allerdings weitere Merkmale einer Täuschung hinzuträten, könne eine sittenwidrige Schädigung vorliegen, so die am Dienstag veröffentlichte Entscheidung. Dazu müsse geprüft werden, ob im Genehmigungsverfahren vom Autohersteller unzutreffende Angaben "über die Arbeitsweise des Abgasrückführungssystems gemacht wurden", erläuterte der BGH.

Damit muss sich das Oberlandesgericht Köln nun noch einmal mit dem Fall auseinandersetzen. Der Kläger hatte 2012 einen Neuwagen vom Typ Mercedes-Benz C 220 CDI für rund 32.000 Euro gekauft. Das Fahrzeug ist mit einem Dieselmotor der Baureihe OM 651 ausgestattet und unterliegt keinem Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt. Im Abgassystem ist das sogenannte Thermofenster eingebaut. Das bewirkt, dass die Reinigung von Stickoxiden nur innerhalb bestimmter Temperaturen funktioniert, um den Motor zu schonen. Bei Temperaturen unter zehn Grad Celsius werden die niedrigen Stickoxid-Werte nicht eingehalten.

Der Kläger macht in seinem Fall zum Thema Thermofenster sittenwidrige Schädigung geltend, hatte damit aber weder vor dem Landgericht noch vor dem Oberlandesgericht Köln Erfolg. Er wirft Daimler vor, bei der Typenzulassung falsche Angaben gemacht zu haben. Dem war das Oberlandesgericht aber nicht gefolgt und hatte die Schadenersatzklage abgelehnt. Der BGH hob die Entscheidung jetzt wegen "Verletzung des rechtlichen Gehörs" auf. Das Vorbringen falscher Angaben müsse überprüft werden. Davon könnte das Urteil einer sittenwidrigen Schädigung abhängen. (AZ: VI ZR 433/19)

Am 23. Februar will der BGH über eine weitere Klage zum Thema Thermofenster verhandeln. Im Dieselskandal hatte Volkswagen zugegeben, die Abgasreinigung über eine Software bewusst so manipuliert zu haben, das sie nur auf dem Prüfstand voll funktionierte.

Mercedes-Benz Group AG

WKN 710000 ISIN DE0007100000

Volkswagen AG Vz.

WKN 766403 ISIN DE0007664039