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Oberstes Gericht spricht Uber-Fahrern in Großbritannien Angestellten-Rechte zu

19.02.2021
um 12:17 Uhr

London/Berlin (Reuters) - Im Ringen um Sozialstandards für seine Fahrer hat das US-Unternehmen Uber vor dem höchsten britischen Gericht eine Niederlage erlitten.

Der Supreme Court in London urteilte am Freitag, dass eine Gruppe von Fahrern das Recht auf soziale Standards wie bezahlten Urlaub und Pausen ähnlich wie Angestellte hat. Uber betrachtet seine Fahrer als Selbstständige und sich selbst lediglich als Vermittlungsplattform für Fahrdienstleistungen. Bereits in unteren Instanzen hatten die Gerichte ähnlich geurteilt. Eine erneute Berufung von Uber wies das höchste Gericht jetzt endgültig zurück. Großbritannien und besonders London mit 45.000 Fahrern ist ein zentraler Markt für Uber. Die Taxi-Konkurrenz ist auch in Deutschland umstritten. Derzeit fährt Uber mit Ausnahmegenehmigungen.

Der Vorsitzende Richter des Supreme Courts, George Leggatt, erklärte, das Gericht habe die Berufung von Uber einstimmig zurückgewiesen. "Die Rechtsprechung soll Schwächeren einen gewissen Schutz geben, die keinen oder wenig Einfluss auf ihre Bezahlung und ihre Arbeitsbedingungen haben." Geklagt hatten im Vereinigten Königreich zwei Fahrer, denen ein Gericht bereits 2016 Arbeitnehmer-Rechte zugesprochen hatte. Den Klägern schlossen sich dann gut 20 weitere an.

Uber erklärte, das Urteil betreffe nur diese Gruppe von Fahrern, die 2016 die damalige App genutzt hätten. Seit dem habe es bereits Änderungen gegeben. Zudem werde man auf seine Fahrer nun zugehen und mit ihnen besprechen, welche weiteren Schritte sie sich vorstellten. Die Uber-Aktie gab im vorbörslichen Handel in New York um über drei Prozent nach.

Uber macht seit einigen Jahren auch in Deutschland den Taxis Konkurrenz. Bisher operiert das Unternehmen aber auf Basis einer sogenannten Experimentierklausel im Personen-Beförderungsgesetz. Eine Reform des Gesetzes hat die Bundesregierung gebilligt, es wird jetzt im Bundestag und Bundesrat beraten.

Eine Kernregelung sieht vor, dass Fahrer der neue Dienste wie Uber nach einem Auftrag wieder zu ihrem Betriebsstandort zurückfahren müssen, bevor sie neue Aufträge annehmen. Dies wurde zum Schutz des Taxi-Gewerbes eingeführt. Die Kommunen sollen aber insgesamt mehr Rechte bekommen und beispielsweise zulassen können, dass ein Fahrdienst mehrere Betriebsstätten an einem Ort anmeldet, um leere Rückkehrfahrten zu verkürzen.

Zwar werden Uber und andere Dienste wie etwa die Volkswagen-Tochter Moia dem Gesetz zufolge als Unternehmen geführt, die damit beispielsweise für die Rückkehrpflicht ihrer Fahrer haften würden. Sozialstandards wie etwa Mindestlöhne oder Urlaub sind aber nicht verankert. Dies trifft unter anderem bei Teilen der Sozialdemokraten auf Widerstand.

Volkswagen AG Vz.

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