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BGH stellt Haftung von Audi für manipulierte VW-Motoren in Frage

22.02.2021
um 15:57 Uhr

Karlsruhe (Reuters) - Der Autohersteller Audi haftet nicht unbedingt beim Einbau von Dieselmotoren mit manipulierter Abgasreinigung seiner Konzernmutter Volkswagen.

Vielmehr müssen nach Auffassung des Bundesgerichtshofs (BGH) zunächst die Kläger belastbare Indizien vortragen, dass Audi von den Manipulationen der Dieselmotoren seitens VW wusste. Das zeichnete sich am Montag in der mündlichen Verhandlung einer Schadenersatzklage eines Audi-Käufers vor dem BGH in Karlsruhe ab. Das endgültige Urteil wird zu einem späteren Zeitpunkt verkündet. Aber der VI. Zivilsenat des BGH deutete an, dass er den Fall noch einmal an das Oberlandesgericht (OLG) Naumburg zurückverweisen will.

Das OLG Naumburg hatte der Klage stattgegeben, denn als VW-Tochterkonzern sei Audi der Einbau des manipulierten Dieselmotors zuzurechnen. Audi hatte gegen diese Entscheidung Revision am BGH eingelegt. Der Vorsitzende Richter am BGH Stephan Seiters sagte, allein die Tatsache, dass Audi die Tochtergesellschaft von VW sei, "genügt nicht für die Annahme, Audi sei in die Entscheidung der Muttergesellschaft eingebunden gewesen." Dass gesetzliche Vertreter von Audi sittenwidrig handelten, sei nicht belegt. Das OLG habe angenommen, dass Audi von den Manipulationen gewusst haben müsse. Dafür müssten zunächst vom Kläger Tatsachen vorgetragen werden, die eine Kenntnis des Tochterkonzerns Audi nahelegten. Erst dann sei Audi am Zuge und müsse das widerlegen. Nach vorläufiger Einschätzung müsse dies noch einmal neu geprüft und der Fall zurückverwiesen werden.(AZ: VI ZR 505/19)

Der Audi-Besitzer hatte im Mai 2015 einen gebrauchten Audi A6 Avant gekauft. In dem Fahrzeug war der Dieselmotor EA 189 mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung eingebaut. Diese Motoren hatte Audi vom Mutterkonzern VW übernommen. Bei diesen Dieselmotoren wurde der vorgeschriebene niedrige Stickoxidausstoß nur auf dem Prüfstand erreicht, nicht jedoch im Straßenverkehr. Nachdem der Dieselskandal öffentlich wurde, gab es eine Rückrufaktion. Das Fahrzeug des Klägers erhielt 2016 ein Software-Update. Der Besitzer klagte dennoch auf Schadenersatz wegen sittenwidriger Schädigung und will das Auto gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgeben.

Volkswagen AG Vz.

WKN 766403 ISIN DE0007664039