Reuters

EU-Gerichtshof stärkt Gegner der Justizreform in Polen

02.03.2021
um 14:37 Uhr

Warschau (Reuters) - Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat Gegnern der Justizreform in Polen den Rücken gestärkt.

Der EuGH billigte am Dienstag das Recht von Kandidaten für das Oberste Gericht Polens, Berufung gegen Entscheidungen des Landesjustizrats einzulegen. Der Landesjustizrat spielt eine entscheidende Rolle bei der Ernennung von Richtern, da er die Kandidaten bewertet und nominiert. Kritiker werfen dem Gremium vor, nicht mehr unabhängig zu sein, sondern unter dem Einfluss der regierenden nationalistischen Partei Recht und Gerechtigkeit PiS zu stehen.

Die Luxemburger Richter urteilten, mehrere Gesetzesänderungen hätten bewirkt, dass eine gerichtliche Überprüfung der Entscheidungen des Landesjustizrats vor Verwaltungsgerichten faktisch aufgehoben wurde. Dies verstoße gegen EU-Recht. Die endgültige Entscheidung über Berufungen gegen Entscheidungen des Landesjustizrats müsse ein polnisches Gericht fällen. Der EuGH unterstrich in seiner Urteilsbegründung, das EU-Recht verbiete Gesetzesnovellen, die dazu führen könnten, dass Richter nicht als unabhängig und unparteiisch angesehen werden.

Polen steht seit längerem in Konflikt mit der Europäischen Union wegen seiner Justizreform. Die Kritiker halten der Regierung in Warschau vor, die Unabhängigkeit der Rechtssprechung werde durch die zunehmende politische Kontrolle der Richter gefährdet. Die PiS rechtfertigt die Reformen mit der Notwendigkeit, die Gerichte effektiver zu machen.