Reuters

Uber und Co bekommen mehr Freiheit - Bundestag beschließt Gesetz

05.03.2021
um 14:52 Uhr

Berlin (Reuters) - Fahrdienst-Anbieter wie Uber, Free Now oder die Volkswagen-Tochter Moia bekommen bei Taxi-Diensten mehr Freiheiten.

Der Bundestag beschloss am Freitag das heftig umstrittene Personen-Beförderungsgesetz. Ziel ist es, mehr digitale Angebote auf Anforderung ("on demand") möglich zu machen und den Markt zu beleben. Uber und andere sollen so aus einer Grauzone heraus und ihre Dienste regulär anbieten können. Die besonders umstrittene Rückkehrpflicht zum Ausgangsstandort soll allerdings grundsätzlich bestehen bleiben, was etwa Uber kritisiert. Die Fahrer müssen per App oder Telefon gerufen werden, müssen aber leer zu ihren Ausgangspunkten zurückfahren. Unterwegs neue Passagiere einsammeln dürfen weiter nur Taxen. Aber auch diese Branche ist wegen der Konkurrenz über die Neuregelungen nicht erfreut.

Der Bundesrat muss das Gesetz noch billigen. Dies gilt aber als sicher, da auch die Grünen in das Vorhaben der großen Koalition eingebunden wurden und bereits im Bundestag dafür stimmten.

"Der zuletzt in intensiven Verhandlungen gefundene Kompromiss ist ein echter inhaltlicher und gemeinsamer Durchbruch", sagte Verkehrsminister Andreas Scheuer. Regulär erlaubt sein sollen nun auch sogenannte Pooling-Dienste: Diese Sammeltaxen fahren nicht wie Busse und Bahnen auf festen Routen, sondern befördern Passagiere zusammen, die sich vorher per App gemeldet haben. Auch Verkehrsbetriebe sollen solche Dienste anbieten können, die es bisher als Pilotprojekte gab und die nur über eine sogenannte Experimentierklausel im Gesetz erlaubt waren. Das könnte die Lage gerade für Menschen im ländlichen Raum verbessern.

Die Kommunen erhalten zudem mehr Einfluss. Sie können so in größeren Gemeinden mehrere Rückkehrpunkte festlegen, so dass Leerfahrten reduziert werden. Mit Einschränkungen könne sie auch ihren eigenen Nahverkehr vor der Konkurrenz von Miet-Sammeltaxen schützen. Das Gesetz sieht zudem vor, dass Daten übermittelt werden müssen, so dass etwa die Rückkehrpflicht überwacht wird. Neue Anbieter wie Uber gelten zudem als Unternehmen, die dafür haften, und nicht als bloße Vermittler selbstständiger Fahrer.

Bayerische Motoren Werke AG

WKN 519000 ISIN DE0005190003

Mercedes-Benz Group AG

WKN 710000 ISIN DE0007100000

Volkswagen AG Vz.

WKN 766403 ISIN DE0007664039