Reuters

Audi muss im Dieselskandal vorerst keinen Schadenersatz zahlen

08.03.2021
um 14:07 Uhr

Karlsruhe (Reuters) - Der Autohersteller Audi muss wegen des Einbaus manipulierter Dieselmotoren von VW nur dann Schadenersatz zahlen, wenn das Management von der Manipulation wusste.

Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Montag entschieden. Der Fall wurde an das Oberlandesgericht (OLG) Naumburg zurückverwiesen. Das muss nun prüfen, ob es Belege dafür gibt, dass Audi als Tochterkonzern von VW die illegale Abschalteinrichtung kannte.

Das OLG Naumburg hatte zuvor Audi zu Schadenersatz wegen sittenwidriger Schädigung verurteilt. Die Vorinstanz war davon ausgegangen, dass dem Autobauer als Tochterunternehmen von VW die rechtwidrige Manipulation bekannt sein musste. Dagegen hatte Audi Revision am BGH eingelegt. Dieser hob das Urteil jetzt auf. Allein die Stellung als Tochtergesellschaft genüge nicht für die Annahme, Audi sei in die Entscheidung der Muttergesellschaft eingebunden gewesen.

Allerdings gilt Audi als Ursprung des Dieselskandals. Dort soll die Idee für eine Abschalteinrichtung entstanden sein, mit der später auch VW die Abgaswerte von Motoren manipulierte.

In dem jetzt entschiedenen Fall ging es um einen Audi-Kunden, der im Mai 2015 einen gebrauchten Audi A6 Avant gekauft hatte. In dem Fahrzeug war der Dieselmotor mit der manipulierten Software eingebaut, da Audi die Motoren von VW gekauft hatte. Nachdem der sogenannte Dieselskandal öffentlich wurde, gab es eine Rückrufaktion. Auch das Audi-Fahrzeug des Klägers erhielt 2016 ein Update. Der klagte aber auf Schadenersatz wegen sittenwidriger Schädigung, verlangte den Kaufpreis und wollte im Gegenzug sein Auto zurückgeben. Er muss nun seine Klage vor dem OLG Naumburg erneut begründen und belastbare Hinweise für die bewusste Täuschung seitens Audi nennen. (AZ: VI ZR 505/19)

Die Zahl der Schadenersatzklagen wegen sittenwidriger Täuschung gegen Audi liegt nach Angaben eines Sprechers im niedrigen vierstelligen Bereich. Zahlreiche Audi-Kunden hatten im Rahmen der Musterfeststellungsklage gegen VW einen Vergleich geschlossen.

Volkswagen AG Vz.

WKN 766403 ISIN DE0007664039