Reuters

Versicherer warnt Diesel-Besitzer vor irreführender Anwaltswerbung

11.03.2021
um 17:32 Uhr

Hamburg (Reuters) - Der Rechtsschutzversicherer R+V warnt angesichts massiver Anwaltswerbung im Internet vor Fehlinformationen im Zusammenhang mit Dieselklagen.

Die Versicherung bemängelt, dass bei Autobesitzern oft falsche Hoffnungen geweckt würden. Meist geht es um so genannte Thermofenster, das sind Komponenten der Motorsteuerung, die die Abgassteuerung von Dieselmotoren temperaturabhängig regeln. "Wer sich im Internet informiert, erhält viele irreführende Auskünfte", erklärte R+V-Rechtsexpertin Miriam Weidner am Donnerstag. Für Laien sei es nahezu unmöglich, bei diesen Anwälten die Spreu vom Weizen zu trennen.

Rechtsanwaltskanzleien bemühen sich schon seit einiger Zeit um Dieselhalter und ermutigen sie zu Klagen wegen solcher Thermofenster, die sie als rechtswidrig darstellen. Die Anwälte werfen Autobauern wie Volkswagen und Daimler vor, damit Abgaswerte zu manipulieren.

Der Bundesgerichtshof wies in einer am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung Schadensersatzansprüche eines Klägers gegen VW wegen eines Thermofensters zurück. Der Besitzer eines Dieselautos hatte seinen Wagen nach Bekanntwerden des Abgasskandals bei Volkswagen gekauft und damit argumentiert, ein Software-Update zur Beseitigung der Dieselmanipulation habe negative Auswirkungen auf den Kraftstoffverbrauch und den Verschleiß seines Wagens.

VW begrüßte die Karlsruher Entscheidung. "Sie hat Auswirkung auf tausende anhängiger Verfahren. Wir gehen davon aus, dass diese nun zügig beendet werden können", teilte das Unternehmen mit. Während der eigentliche Dieselskandal bei Volkswagen weitgehend aufgearbeitet ist, ist der Wolfsburger Konzern noch mit über 10.000 Klagen wegen der Verwendung des sogenannten Thermofenster in Dieselmotoren konfrontiert. Diese würden von Gerichten überwiegend abgewiesen, betont das Unternehmen.

Das oberste Zivilgericht hatte unlängst bereits in einer Klage gegen Daimler entschieden, dass Thermofenster zur Abgassteuerung als solche nicht sittenwidrig seien und daher kein Anspruch auf Schadenersatz bestehe.

Mercedes-Benz Group AG

WKN 710000 ISIN DE0007100000

Volkswagen AG Vz.

WKN 766403 ISIN DE0007664039