Reuters

STICHWORT-Das geplante EU-System zum Schutz von Bankeinlagen

22.11.2015
um 12:06 Uhr

Frankfurt (Reuters) - Die EU-Kommission will am Dienstag in Brüssel ihre Pläne zum einheitlichen Schutz von Bankeinlagen in Europa vorstellen.

EU-Kreisen zufolge soll die gemeinsame Einlagensicherung, die von Deutschland bisher strikt abgelehnt wird, in drei Phasen eingeführt werden. Ein Überblick.

VORBEDINGUNGEN

Teilnehmen können nur Banken aus Euro-Ländern, die ein nationales Einlagensicherungssystem eingeführt haben, das alle EU-Vorgaben erfüllt. In vielen Mitgliedstaaten ist dies bisher noch nicht geschehen, unter anderem in Italien. Der nationale Sicherungstopf muss zudem gefüllt sein. Am Ende müssen in ihm 0,8 Prozent aller Spareinlagen bis zu 100.000 Euro als Sicherheit hinterlegt sein.

PHASE 1

Sie soll 2017 beginnen und drei Jahre dauern. Im Kern handelt es sich dabei um ein Rückversicherungssystem. Bei Bank-Pleiten müssen weiter die nationalen Haftungstöpfe zahlen. Nur wenn diese nach einer Serie von Insolvenzen überfordert sind, springt die europäische Einlagensicherung ein.

PHASE 2

Sie soll 2020 starten und vier Jahre dauern. Dabei werden europäische und nationale Töpfe auf eine Stufe gestellt. Wenn ein Geldhaus in einem Land Pleite geht, springen beide Systeme gemeinsam ab dem ersten Euro ein. Der Anteil, der aus dem EU-Topf bezahlt wird, steigt dabei von Jahr zu Jahr an.

PHASE 3

Ab 2024 soll das EU-Einlagensicherungssystem die Gelder der Sparer alleine absichern. Wenn sich alle Geldhäuser beteiligen, liegen in dem EU-Topf dann rund 45 Milliarden Euro. Denkbar ist, dass im Anschluss ein weiteres Sicherheitsnetz aufgespannt wird. Sollte die EU-Einlagensicherung in einer großen Finanzkrise überfordert sein, könnte sie beispielsweise Kredite vom Euro-Rettungsschirm ESM erhalten. Diese Option ist allerdings kein Teil des Kommissionsvorschlags, weil dazu EU- oder ESM-Verträge geändert werden müssten.

TEILNEHMER

Die EU-Einlagensicherung greift, wenn ein Institut abgewickelt wird. Falls Banken-Verbünde eigene Sicherungssysteme haben, die Abwicklungen verhindern, müssen sie am EU-Modell nicht teilnehmen. Sollten diese Institutssicherungssysteme in einer Krise überfordert sein, wird es allerdings keine Hilfe aus Brüssel geben - dann müsste im Extremfall der deutsche Steuerzahler einspringen. Institutssicherungssysteme, die von der EU genehmigt worden sind, haben unter anderem die deutschen Genossenschaftsbanken sowie Sparkassen und Landesbanken. Sie haben bisher massiv Stimmung gegen eine EU-weite Lösung gemacht und könnten dieses Schlupfloch nutzen, um außen vor zu bleiben. Theoretisch könnten auch die deutschen Privatbanken oder Geldhäuser in anderen Ländern eigene Institutssicherungssysteme aufbauen und das EU-Gesetz auf diese Weise umgehen.

KOSTEN

Für den Bankensektor soll das neue Einlagensicherungssystem kostenneutral sein. Abgaben, die Institute in den europäischen Topf einzahlen, werden von den Beiträgen für die nationalen Sicherungssysteme abgezogen. Von 2017 bis 2021 sollen die Banken 80 Prozent der Gelder in den nationalen Topf zahlen und 20 Prozent ins EU-System. Dann steigt der EU-Anteil sukzessive an, bis die europäische Einlagensicherung 2024 alleine übernimmt.

UMSETZUNG

Das EU-Parlament und der Europäische Rat müssen dem Vorschlag der EU-Kommission zustimmen. Es ist zu erwarten, dass es vorher noch zu einigen Anpassungen kommt. In Brüssel dauern Gesetzgebungsverfahren häufig 18 bis 36 Monate. Es kann also leicht passieren, dass sich die Einführung verschiebt und der von der EU-Kommission vorgeschlagene Zeitplan Makulatur wird. Auch die Ausnahmen und die Dauer der verschiedenen Phasen sind EU-Kreisen zufolge noch nicht in Stein gemeißelt.

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