Reuters

Betrieben wird ein Test pro Woche vorgeschrieben

12.04.2021
um 15:32 Uhr

- von Holger Hansen

Berlin (Reuters) - Bundesarbeitsminister Hubertus Heil will die Betriebe in Deutschland verpflichten, ihren Präsenzbeschäftigten mindestens einmal pro Woche einen Corona-Test anzubieten.

Für Beschäftigte, bei denen tätigkeitsbedingt ein erhöhtes Infektionsrisiko besteht, sollen zwei Tests wöchentlich angeboten werden. Dies sieht ein Reuters vorliegender Entwurf für eine Änderung der Arbeitsschutzverordnung vor, die der SPD-Politiker am Montag zur Beratung innerhalb der Regierung verschickte. Das Kabinett soll die Verordnung am Dienstag zur Kenntnis nehmen. Sie soll fünf Tage nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten. Das wäre voraussichtlich kommende Woche. Zudem werden die bestehenden Corona-Schutzregeln im Arbeitsschutz bis zum 30. Juni verlängert. Dazu gehört auch, dass Arbeitgeber wo immer möglich das Arbeiten von zu Hause aus anbieten müssen.

Corona-Tests seien ein "geeignetes niederschwelliges Instrument zur Identifizierung sonst unerkannter Infektionen und leisten einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung der Pandemie", heißt es in dem Entwurf: "Zur Minderung des betrieblichen Sars-Cov-2-Infektionsrisikos hat der Arbeitgeber Beschäftigten, soweit diese nicht ausschließlich in ihrer Wohnung arbeiten, mindestens einmal pro Kalenderwoche einen Test in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus Sars-Cov-2 anzubieten." Für bestimmte Beschäftigtengruppen sollen es mindestens zwei Tests pro Kalenderwoche sein - etwa für Beschäftigte in Gemeinschaftsunterkünften oder solche, "die unter klimatischen Bedingungen in geschlossenen Räumen arbeiten, die eine Übertragung des Coronavirus Sars-Cov-2 begünstigen".

Die Kosten der für Arbeitnehmer freiwilligen Tests sollen die Arbeitgeber tragen. Für die Bereitstellung medizinischer Gesichtsmasken und für das Anbieten der Tests werden in dem Entwurf "bis zum 30. Juni 2021 bis zu 130 Euro je betroffenem Beschäftigten" angesetzt. Zudem werden die geltenden Corona-Schutzregeln im Arbeitsschutz bis zum 30. Juni verlängert. Dazu zählen neben der Angebotspflicht von Homeoffice (soweit betrieblich möglich) auch Vorgaben für betriebliche Hygienekonzepte und zur Vermeidung betriebsbedingter Personenkontakte.

Mit der Angebotspflicht für Tests reagiert die Bundesregierung darauf, dass nur ein Teil der Unternehmen freiwillig Tests anbietet. Das Arbeitsministerium hatte es als "nicht zufriedenstellend" bezeichnet, dass laut einer Erhebung "rund 40 Prozent der Beschäftigten kein Testangebot bekommen".