Reuters

EU-Gericht weist Ryanair-Klagen gegen Staatshilfen für Airlines ab

14.04.2021
um 12:22 Uhr

Frankfurt/Brüssel (Reuters) - Der Billigflieger Ryanair ist mit weiteren Klagen gegen staatliche Finanzhilfen für Airlines in der Corona-Krise gescheitert.

Das Gericht der Europäischen Union urteilte am Mittwoch in erster Instanz, die im vergangenen Jahr gewährten Beihilfen für Finnair und die schwedisch-dänische Fluggesellschaft SAS seien mit EU-Recht vereinbar. Dass die Regierungen SAS stützten und andere Airlines nicht, ist nach Auffassung des Gerichts damit zu rechtfertigen, dass die SAS in ihren Heimatmärkten einen viel größeren Marktanteil als ihre Konkurrenten hat. Das EU-Gericht bestätigte damit erstmals die Rechtmäßigkeit staatlicher Einzelbeihilfen in der Corona-Pandemie. Diese seien zum Ausgleich wirtschaftlicher Schäden durch außergewöhnliche Ereignisse möglich. "Aufgrund der Bedeutung von Finnair für das Wirtschaftsleben Finnlands war die Garantie erforderlich, um eine beträchtliche Störung im Wirtschaftsleben dieses Mitgliedstaats zu beheben", erklärte das Gericht in Luxemburg weiter.

Ryanair kündigte an, Rechtsmittel gegen beide Entscheidungen Rechtsmittel beim Europäischen Gerichtshof einzulegen. Die unfairen Subventionen müssten im Interesse des Wettbewerbs und der Verbraucher in Europa untersagt werden. Insgesamt habe die "rückgratlose" EU-Kommission in der Krise überhastet mehr als 30 Milliarden Euro diskriminierender Subventionen für nationale "Zombie"-Airlines zugelassen, erklärte Ryanair.

Wegen des fast völligen Geschäftseinbruchs in der Corona-Krise konnten viele Airlines in Europa nur mit staatlichen Finanzhilfen vor der Pleite bewahrt werden. Europas größter Billigflieger Ryanair klagte in 16 Fällen gegen die von der EU-Kommission genehmigten Beihilfen, darunter auch gegen das milliardenschwere Rettungspaket für die Lufthansa. Erste Klagen gegen Hilfen für Air France und SAS waren schon im Februar abgewiesen worden.