Reuters

Startups sollen Mitarbeiter mit größeren Steuervorteilen locken können

21.04.2021
um 16:27 Uhr

Berlin (Reuters) - Startups sollen künftig ihre Mitarbeiter mit steuerlichen Vorteilen enger an sich binden können.

CDU/CSU und SPD haben sich dazu im Bundestag auf Details geeinigt, wie beide Regierungspartner mitteilten. Diese wurden am Mittwoch vom Finanzausschuss beschlossen. Damit gilt eine Zustimmung im Plenum als gesetzt.

Die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Antje Tillmann, sprach von einem guten Tag für die Startup-Szene, also neu gegründete und oft innovative Firmen. Die Bundesregierung wollte den steuerlichen Freibetrag für Mitarbeiterbeteiligungen auf 720 Euro im Jahr verdoppeln. Im Bundestag wurde nun beschlossen, dies nochmal auf 1440 Euro zu verdoppeln. "Damit soll die Gewinnung und Bindung qualifizierter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch Startups erleichtert werden", sagte SPD-Politikerin Wiebke Esdar. "Beschäftigte von Startups müssen ihre Einkünfte auf der Übertragung von Vermögensbeteiligungen am Unternehmen des Arbeitgebers zunächst nicht versteuern. Die Besteuerung soll erst zu einem späteren Zeitpunkt, in der Regel im Zeitpunkt der Veräußerung, bei einem Arbeitgeberwechsel oder spätestens nach dem Ablauf einer Frist von zwölf Jahren erfolgen."

Früheren Regierungsangaben zufolge sollen die Neuregelungen ab dem 1. Juli 2021 gelten. Der Bundestag soll nun bereits am Donnerstag formal dem sogenannten Fondsstandortgesetz zustimmen. Tillmann sagte, auch der Anwendungskreis der betroffenen Firmen sei ausgeweitet worden. "Entgegen dem Regierungsentwurf können nun auch zwölf Jahre alte Unternehmen von der neuen Regelung profitieren."

Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) hatte zuletzt gesagt, Ziel sei es, der Startup-Szene einen Schub zu geben und hier international eine Spitzenposition einzunehmen. "Wichtig ist mir, dass die Beschäftigten auch am Erfolg der Unternehmen teilhaben können." Bisher müssen Beschäftigte Vorteile aus den Beteiligungen sofort versteuern.