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EuGH lässt Hintertür für Elbvertiefung offen

01.07.2015
um 11:16 Uhr
- von Jan C. SchwartzLuxemburg/Hamburg (Reuters) - Die umstrittene Vertiefung der Elbe für große Containerschiffe ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) errichtete am Mittwoch hohe Hürden für die weitere Ausbaggerung des Stroms auf der Strecke von der Nordsee bis zum Hamburger Hafen, ließ allerdings Ausnahmen ausdrücklich zu. Darüber muss nun das Bundesverwaltungsgericht entscheiden, das den EuGH um die Auslegung einer EU-Wasser-Rahmenrichtlinie gebeten hatte, bevor es über die Elbvertiefung entscheidet. Sollte das Gericht Ausnahmen gewähren, könnte der für die Hansestadt enorm wichtige Hafen mit mehr als 150.000 Beschäftigten in den nächsten Jahrzehnten weiter expandieren. Umweltschützer befürchten, durch eine Ausbaggerung könnte das Ökosystem der Elbe kippen. In Hamburg hatten Umweltverbände vor knapp drei Jahren einen Baustopp erwirkt.Der EuGH urteilte, dass die EU-Umweltrichtlinie der Genehmigung eines solchen Vorhabens entgegenstehe, wenn sich der Zustand des Gewässers dadurch verschlechtere und keine Ausnahme greife. Welche diese genau sind, erläuterte das Gericht zunächst nicht. Weder von den klagenden Umweltverbänden noch von der Hamburger Wirtschaftsbehörde war deshalb eine Stellungnahme zu erhalten. Die Aktien des Hamburger Hafenbetreibers HHLA legten nach dem Urteil knapp ein Prozent zu. "Das EuGH-Urteil ist für HHLA eher positiv, weil es kein absolutes Verbot ist", sagte Analyst Henning Breiter von Hauck & Aufhäuser. MÄNGEL BEI DER PLANUNGHamburg will sich mit dem umstrittenen Großprojekt mit geschätzten Kosten von mehr als 400 Millionen Euro unabhängiger von Ebbe und Flut machen, um auch für die neuesten Riesen-Containerschiffe besser erreichbar zu sein. Im Oktober hatte das Bundesverwaltungsgericht Mängel im Planfeststellungsbeschluss zur Elbvertiefung kritisiert. Zugleich erklärten die Richter diese jedoch für behebbar und machten eine Klärung der EU-Wasserrichtlinie durch das EuGH zur Voraussetzung für die weiteren Beratungen. Das europäische Gericht verwies in seiner Urteilsbegründung nun auf die Argumentation der Leipziger Richter, wonach die Strömung und der Salzgehalt in der Elbe bei einer weiteren Vertiefung zunehmen werde. "Der Gerichtshof antwortet dem Bundesverwaltungsgericht daher, dass die Mitgliedstaaten vorbehaltlich der Gewährung einer Ausnahme verpflichtet sind, die Genehmigung für ein konkretes Vorhaben zu versagen", erklärten die Richter. Den Plänen zufolge soll die Außenelbe auf rund 130 Kilometern eine Tiefe erreichen, dass Containerschiffe mit einem Tiefgang von bis zu 14,50 Meter den Hamburger Hafen problemlos anlaufen können. Derzeit können einige Frachter dies nur, wenn sie nicht voll beladen sind. Europas zweitgrößter Umschlagplatz für Container fürchtet, die Schiffe könnten nach Rotterdam ausweichen. Bisher ist der Hamburger Hafen für Schiffe mit einem Tiefgang von 13,50 Metern ausgelegt. Es wäre die sechste Fahrrinnen-Anpassung.

Hamburger Hafen und Logistik AG

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