Reuters

Glyphosat-Vergleich von Bayer in den USA weiter offen

20.05.2021
um 07:02 Uhr

Wilmington (Reuters) - Ein wichtiger Teil des milliardenschweren Glyphosat-Vergleichs von Bayer in den USA hängt weiter in der Schwebe.

Die Einigung von Bayer mit Klägeranwälten für den Umgang mit möglichen künftigen Glyphosat-Klagen müsse für gesunde Menschen, die dem Mittel im Unkrautvernichter Roundup ausgesetzt waren und in Zukunft erkranken, noch mal nachgebessert werden, erklärte der zuständige US-Bezirksrichter Vince Chhabria am Mittwoch. Er bemängelte, dass derzeit gesunde Roundup-Anwender den Vergleichsvorschlag nicht verstehen könnten, da er "von einem Problem spricht, das zu weit entfernt ist". Es würde daher "eine Weile dauern", bevor er über den Antrag auf vorläufige Genehmigung entscheide, "vorausgesetzt, Sie ziehen ihn nicht zurück", sagte er mit Blick auf den deutschen Pharma- und Agrarchemiekonzern. Chhabria hatte bereits im vergangenen Jahr Kritik an der ursprünglichen Einigung geübt, worauf Bayer den Antrag auf vorläufige Genehmigung dieses Vorschlags zurückgezogen und im Februar ein überarbeitetes Konzept vorgelegt hatte.

Das zwei Milliarden Dollar teure Paket ist Teil des umfangreicheren, rund 11,6 Milliarden schweren Glyphosat-Vergleichs von Bayer. Die Klagewelle wegen der angeblich krebserregenden Wirkung des Unkrautvernichters hatte sich Bayer mit der milliardenschweren Übernahme des US-Konzerns Monsanto eingehandelt. Vergeblich versucht das Unternehmen bislang, einen Schlussstrich unter das Debakel zu ziehen. Der Umgang mit künftigen Glyphosat-Klagen ist ein entscheidender Bestandteil des Vergleichs, da der Leverkusener Konzern eine Lösung finden muss, das Risiko künftiger Klagen zu mindern, ohne seinen glyphosathaltigen Unkrautvernichter Roundup dafür vom Markt zu nehmen.

Die Vorwürfe gegen Glyphosat hat Bayer stets zurückgewiesen. Behörden weltweit, darunter die US-Umweltbehörde EPA und die Europäische Chemikalienagentur, haben das Herbizid als nicht krebserregend eingestuft. Allein die Krebsforschungsagentur IARC bewertete den Wirkstoff 2015 als "wahrscheinlich krebserregend". Auf diese Einschätzung beriefen sich die Kläger.

Bayer AG

WKN BAY001 ISIN DE000BAY0017