Reuters

Koalition macht Weg frei für Lieferkettengesetz

27.05.2021
um 17:17 Uhr

Berlin (Reuters) - Nach monatelangen Verhandlungen in der Koalition soll das Lieferkettengesetz für den Schutz von Menschenrechten und Umweltvorgaben bei den weltweiten Zulieferern von Unternehmen in Deutschland im Juni vom Bundestag verabschiedet werden.

Darauf verständigten sich die Spitzen der Koalitionsfraktionen von Union und SPD. Zuletzt hatte die Unions-Fraktion Vorbehalte geltend gemacht, dass es keine zusätzliche zivilrechtliche Haftung der Unternehmen geben dürfe. "Wir haben uns auf Klarstellungen verständigt, die allen Beteiligten mehr Rechtssicherheit geben", sagte Unions-Vizefraktionschef Hermann Gröhe (CDU) am Donnerstag. Die Bundesvereinigung der Arbeitgeber (BDA) erklärte, das Gesetz bleibe überflüssig. Es sei aber anzuerkennen, das im Bereich der zivilrechtlichen Haftung "eine wichtige Begrenzung vorgenommen" worden sei.

Das Gesetz soll nun voraussichtlich in der zweiten Juni-Woche vom Bundestag beschlossen werden. Damit werde noch vor der Sommerpause "eines der schwierigsten und wichtigsten Gesetzesvorhaben dieser Legislaturperiode über die Ziellinie" gebracht, erklärte SPD-Vizefraktionschefin Katja Mast. Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) und Entwicklungshilfeminister Gerd Müller (CSU) begrüßten die Einigung zwischen den Koalitionsfraktionen. Beide Minister hatten das Lieferkettengesetz in monatelangem Ringen mit Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) vorangebracht.

ANWENDUNGSBEREICH AUSGEWEITET

Gröhe und Mast verwiesen darauf, dass der Anwendungsbereich nun auch auf unselbstständige Niederlassungen ausländischer Konzerne in Deutschland ausgeweitet werde, sofern sie die Mitarbeiterzahl erreichen, ab der das Gesetz greift. Große Unternehmen in Deutschland werden ab 2023 verpflichtet, gegen Menschenrechtsverletzungen und Umweltverstöße bei ihren Zulieferern vorzugehen. Bei Verfehlungen drohen Bußgelder von bis zu zwei Prozent des jährlichen Umsatzes. Ab 2023 gilt es für Konzerne mit jeweils mehr als 3000 Mitarbeitern. Das sind nach Angaben aus der Koalition durch die jetzige Ausweitung über 925 Betriebe. Ab 2024 sollen auch Unternehmen mit über 1000 Beschäftigten einbezogen werden, was rund 4800 Firmen wären.

Gröhe erklärte, es sei "sichergestellt, dass eine Verletzung dieser Pflichten nicht zu einer zusätzlichen zivilrechtlichen Haftung führt". Nach Angaben aus der SPD wurden die umweltbezogenen Sorgfaltspflichten nochmals ausgeweitet. Es sei nun mit dem Basler Übereinkommen über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung ein drittes Umwelt-Übereinkommen einbezogen worden.