Reuters

Union und SPD einigen sich auf Frauenquote für Vorstände

28.05.2021
um 11:27 Uhr

(neu: Zitate von Mast, Schön, Details, Reaktion Lambrecht)

- von Holger Hansen

Berlin (Reuters) - Die in der Koalition lange umstrittene Frauenquote für Vorstände von knapp 70 großen Unternehmen in Deutschland soll noch vor der Sommerpause vom Bundestag verabschiedet werden.

Die Fraktionsspitzen von Union und SPD verständigten sich auf letzte Details der Regelung, mit der erstmals eine Mindestbeteiligung von Frauen in Unternehmensvorständen vorgeschrieben wird. "Die erste Quote für die Vorstände der Wirtschaft kommt", sagte SPD-Vizefraktionschefin Katja Mast am Freitag der Nachrichtenagentur Reuters. "Das ist ein historischer Durchbruch." Ihre Unions-Kollegin Nadine Schön verwies auf weitere neue Regeln. "Vorständinnen erhalten künftig einen Anspruch auf Mutterschutz entsprechend der gesetzlichen Mutterschutzfristen", sagte Schön.

Erstmals wird damit Vorständen eine Mindestbeteiligung von Frauen vorgeschrieben. Bislang gibt es eine Frauenquote nur für Aufsichtsräte bestimmter Unternehmen. Die neue Vorstandsquote gilt nur für börsennotierte und paritätisch mitbestimmte Firmen mit mehr als 2000 Beschäftigten. Sie müssen künftig mindestens eine Frau im Vorstand aufweisen, wenn dieser mehr als drei Mitglieder hat. Die Regelung betrifft derzeit laut einer Studie des Vereins Frauen in die Aufsichtsräte (Fidar) 66 Unternehmen, von denen 25 bisher keine Frau im Vorstand haben. Darunter sind auch die Dax-Unternehmen HeidelbergCement und MTU. Der Baustoffkonzern HeidelbergCement hat aber am Donnerstagabend mitgeteilt, dass ab September eine Frau mit der Zuständigkeit für Nachhaltigkeit in den Vorstand berufen werde.

Für Firmen mit einer Mehrheitsbeteiligung des Bundes fallen die Vorgaben strikter aus. Dort muss eine Frau in einem Vorstand mit mehr als zwei Mitgliedern vertreten sein. Bei den Körperschaften des öffentlichen Rechts wie Krankenkassen und bei den Renten- und Unfallversicherungsträgern sowie bei der Bundesagentur für Arbeit wird ebenfalls eine Mindestbeteiligung eingeführt. Ab zwei Vorständen muss eine davon eine Frau sein.

Über die nun vereinbarte Mindestbeteiligung für Vorstände war in der Koalition jahrelang gestritten worden. Im Januar hatte das Kabinett einen entsprechenden Entwurf von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht und der damaligen Familienministerin Franziska Giffey (beide SPD) auf den Weg gebracht. Im Bundestag drohte zuletzt angesichts des Ablaufs der Wahlperiode ein Scheitern, weil das Parlament vor der Bundestagswahl nur noch in zwei Sitzungswochen tagt.

SCHÖN: ÜBERGANGSZEITRAUM VON EINEM JAHR

Das Gesetz soll nun in der zweiten Juni-Woche vom Bundestag verabschiedet werden. In den Verhandlungen seien inhaltliche Verbesserungen erreicht worden, sagte Schön. "Mit einer verlängerten Übergangsfrist von einem Jahr geben wir Unternehmen nun einen realistischen Zeitraum für die Kandidatinnenauswahl." Mittelständische Krankenkassen mit zwei Vorständen erhielten ferner die Möglichkeit der einmaligen Wiederbestellung. Beide Maßnahmen zielten auch darauf, die Akzeptanz zu verbessern.

Neu aufgenommen wurde auch der Anspruch auf Mutterschutz. Auszeiten bis zu drei Monaten etwa für Elternzeit, Pflege von Angehörigen oder Krankheit dürfen Vorstandsmitgliedern künftig nur dann versagt werden, wenn dem "wichtige unternehmerische Interessen" entgegenstehen. SPD-Fraktionsvize Mast sagte, damit werde "gleichstellungspolitisch eine weitere Lücke" geschlossen.

"Wir sind davon überzeugt, dieses Gesetz wird einen wichtigen Veränderungsprozess in Gang setzen", ergänzte Mast. "Mehr Frauen in Führungspositionen sorgen für einen Modernisierungsschub, von dem alle profitieren." Lambrecht begrüßte die Einigung zwischen den Fraktionen. "Das ist ein Meilenstein für die Frauen in Deutschland und bietet gleichzeitig eine große Chance sowohl für die Gesellschaft als auch für die Unternehmen selbst."