Reuters

Bundesfinanzhof weist Klage gegen Doppelbesteuerung von Renten ab

31.05.2021
um 10:22 Uhr

München (Reuters) - Der Bundesfinanzhof (BFH) hat die Klage eines Rentner-Ehepaars gegen eine doppelte Besteuerung seiner Altersbezüge in letzter Instanz abgewiesen.

Die Klage sei unbegründet, erklärte der X. Senat des obersten deutschen Finanzgerichts am Montag in München. Der BFH hatte sich in zwei Verfahren mit dem Vorwurf von zwei Ehepaaren beschäftigt, dass sie doppelt Steuern auf ihre Altersbezüge zahlen mussten. Die Vorinstanzen hatten die Klagen bereits abgewiesen. Das zweite Urteil wird am späteren Vormittag verkündet. (Az. X R 20/19 und X R 33/19)

Dabei geht es um einen Systemwechsel bei der Besteuerung von Renten 2005. Bis dahin waren sie steuerfrei, die Beiträge wurden aber aus dem versteuerten Lohn gezahlt. Seit 2005 müssen Renten versteuert werden - die Besteuerung erfolgt also "nachgelagert". Die Beiträge zu gesetzlichen und privaten Renten können während des Berufslebens aber als Sonderausgaben von der Einkommensteuer abgezogen werden. Bis 2040 gilt eine Übergangsregelung, die nach Ansicht der Kläger zu Ungerechtigkeiten führte. Bei einer Nieferlage vor Gericht hätten dem Bund Steuer-Mindereinnahmen von jährlich ein bis zwei Milliarden Euro gedroht.