Reuters

Finanzministerium will Rentenbesteuerung nach der Wahl ändern

31.05.2021
um 12:42 Uhr

München (Reuters) - Das Bundesfinanzministerium will die vom Bundesfinanzhof (BFH) geforderten Änderungen an der Besteuerung von Renten zusammen mit der geplanten Reform des Einkommensteuerrechts nach der Bundestagswahl umsetzen.

"Das ist ein Lösungsvorschlag, den wir uns vorstellen können", sagte Staatssekretär Rolf Bösinger am Montag in München. Dabei sollen auch die Beiträge zu gesetzlichen und privaten Renten während des Berufslebens schon vor 2025 komplett von der Steuer abziehbar sein. Derzeit können sie zu 92 Prozent abgezogen werden. "Wir wollen keine Doppelbesteuerung von Rentnern", bekräftigte Bösinger.

Der BFH hatte in einem am Montag verkündeten Urteil Änderungen für künftige Rentner-Jahrgänge gefordert. Vor allem der Grundfreibetrag, der allen Steuerzahlern zusteht, müsse bei der Besteuerung der Alterseinkünfte ausgeklammert werden, sagte die Vorsitzende Richterin Jutta Förster. Der BFH machte dem Gesetzgeber erstmals konkrete Vorgaben, wie er eine doppelte Rentenbesteuerung vermeiden könne. Das Gericht habe aber grundsätzlich bestätigt, dass das Alterseinkünftegesetz, das die Besteuerung von Renten bis 2040 regelt, verfassungsgemäß sei, sagte Bösinger. Er gehe davon aus, dass es bei den Klagen von Rentnern, die gegen ihre Bescheide geklagt hatten, zu keiner Doppelbesteuerung gekommen sei. Einzelne Altfälle müsse man aber prüfen.