Reuters

Kartellamt lehnt Ausnahmen von "50+1-Regel" im Fußball ab

31.05.2021
um 15:42 Uhr

München (Reuters) - Die Deutsche Fußball-Liga (DFL) höhlt mit den Ausnahmen für Investoren in den Bundesliga-Klubs nach Ansicht des Bundeskartellamts ihre eigene "50-1"-Regel aus.

Grundsätzlich habe die Wettbewerbsbehörde nichts gegen das Verbot, externen Kapitalgebern mehr als 50 Prozent der Stimmrechte zu geben, erklärte Kartellamts-Präsident Andreas Mundt am Montag. "Das Kartellrecht steht den sportpolitischen Zielen, die mit der 50+1-Regel verfolgt werden, nicht im Wege. Die DFL muss aber eine einheitliche Anwendung und Durchsetzung für alle Vereine gewährleisten." Daran habe die Bonner Behörde aber Zweifel mit Blick auf die bestehenden Ausnahmen für drei Vereine, an deren Profifußball-Spielbetriebsgesellschaften langjährige Investoren die Mehrheit halten.

Mundt verweigert dem Liga-Verband deshalb vorläufig den von der DFL beantragten Freibrief für die umstrittene "50+1-Regel". "Solche Ausnahmen müssen eindeutig ausgestaltet sein, und sie dürfen nicht dazu führen, dass die eigenen sportpolitischen Zielsetzungen, die die DFL mit der 50+1-Regel verfolgt, konterkariert werden", mahnte er. Gerade das Ziel, mit 50+1 für einen ausgeglichenen Wettbewerb zu sorgen, sei durch die finanziellen Ressourcen der Investoren gefährdet. Der Wettbewerb werde dadurch eher verzerrt. Die DFL und die Vereine können dazu nun Stellung nehmen. Letztlich könnte die Regel damit kippen. In anderen großen Fußball-Ligen wie in England und Italien sind Vereine in der Hand von Investoren bereits üblich.

Die sogenannte "Förderausnahme" gilt für die Werksklubs VfL Wolfsburg und Bayer Leverkusen, an denen Volkswagen beziehungsweise Bayer schon vor Einführung der "50+1-Regel" im Jahr 1999 die Mehrheit hielten, aber auch für die TSG Hoffenheim, weil deren Sponsor, der SAP-Mitgründer Dietmar Hopp, den Verein seit mehr als 20 Jahren unterstützt. Der Optik-Unternehmer Martin Kind, dessen Investorengruppe Sponsor von Hannover 96 ist, hatte wiederholt mit Klagen gegen die Regelung gedroht, die er auch für sich reklamiert. Die DFL selbst hatte das Bundeskartellamt um eine Einschätzung gebeten.

Ein Sprecher des Liga-Verbandes sagte am Montag, das DFL-Präsidium werde sich zeitnah mit dem Thema befassen. Dabei werde es auch die Einschätzung des Bundeskartellamts berücksichtigen.

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