Reuters

Banken bereiten sich auf Rückforderungen nach BGH-Gebührenurteil vor

01.06.2021
um 14:27 Uhr

Frankfurt (Reuters) - Die deutsche Banken bereiten sich Insidern zufolge auf eine Welle von Gebühren-Rückforderungen ihrer Kunden vor.

Wie viel an Belastungen auf die Institute durch das BGH-Gebührenurteil zukommt, lasse sich noch nicht abschätzen, hieß es am Dienstag in Finanzkreisen. Es sei davon auszugehen, dass erst in ein paar Wochen ein Überblick über die konkreten Auswirkungen des Urteils vorliege, das der BGH Ende April gefällt hat. (AZ: XI ZR 26/20) Verbraucherschützer erwarten, dass Bankkunden weitreichende Rückerstattungsansprüche geltend machen können.

Scharen an Anwälten kümmern sich nun um die Auswertungen der schriftlichen Urteilsbegründung, die den Banken inzwischen vorliegt. Die deutschen Geldhäuser wie Deutsche Bank und Commerzbank sowie Sparkassen und Volksbanken halten sich mit Einschätzungen bislang zurück. Beim Bankendachverband Deutsche Kreditwirtschaft (DK) hieß es, in welchem Umfang und in welchem Zeitraum Rückerstattungen an Kunden erfolgen könnten, lasse sich nicht pauschal beantworten. Dies sei eine Frage des individuellen Vertragsverhältnisses mit dem Kunden.

Der Bundesverband Verbraucherzentrale forderte die Banken auf, zügig zu Unrecht vereinnahmte Gelder zurückzuerstatten und bestimmte Vertragsänderungen rückgängig zu machen. Laut dem Branchenportal "Finanz-Szene" können Kunden rückwirkend bis mindestens zum Jahr 2018 Gebühren zurückverlangen. Insidern zufolge arbeiten Verbraucherschützer an Standardformularen für die Rückforderungen.

Das oberste deutsche Berufungsgericht hatte Ende April in einem Verfahren gegen die Postbank geurteilt, dass Banken nicht einfach ihre Gebühren ändern können, wenn der Kunde den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nicht binnen zwei Monaten widerspricht. Die BaFin hatte daraufhin von gravierenden Folgen für die ganze Branche gesprochen und vor Belastungen gewarnt, die im schlimmsten Fall die Hälfte der Jahresgewinne der Banken kosten könne. Zur schriftlichen Urteilsbegründung wollte sich die Finanzaufsichtsbehörde nicht äußern. Offen ist auch, ob andere Branchen ebenfalls betroffen sind.

COMMERZBANK AG

WKN CBK100 ISIN DE000CBK1001

Deutsche Bank Aktiengesellschaft

WKN 514000 ISIN DE0005140008