Reuters

BaFin greift bei Prämiensparverträgen durch

21.06.2021
um 16:02 Uhr

Frankfurt (Reuters) - Die Finanzaufsicht BaFin greift im Streit um Prämiensparverträge der Banken durch.

Die Institute wurden am Montag von der Bonner Behörde dazu verpflichtet, ihre Prämiensparkunden über unwirksame Zinsanpassungsklauseln zu informieren. Solche Klauseln haben nach Ansicht der BaFin zahlreiche Institute in Verträgen verwendet und den betroffenen Sparern damit zu wenig Zinsen gezahlt. Nun müssen die Geldhäuser ihren Kunden erklären, ob dies der Fall war. Wenn ja, seien die Banken dazu verpflichtet, ihren Kunden entweder unwiderruflich eine Zinsnachberechnung zuzusichern oder einen Änderungsvertrag mit einer wirksamen Zinsanpassungsklausel anzubieten. Betroffene Institute erwägen laut Banken-Dachverband Widerspruch.

"Da eine einvernehmliche Lösung mit den Banken gescheitert ist, mussten wir auf diesen verbraucherschutzrelevanten Missstand mittels Allgemeinverfügung reagieren", erklärte BaFin-Exekutivdirektor Thorsten Pötzsch. Damit betreibe die Bafin effektiven Verbraucherschutz für eine Vielzahl von Bankkunden, die einen langfristigen Prämiensparvertrag mit unwirksamer Zinsanpassungsklausel abgeschlossen haben.

Beim Prämiensparen erhalten Kunden zusätzlich zum Zins eine Prämie, die in der Regel mit der Vertragslaufzeit steigt. Wegen der seit Jahren niedrigen Zinsen sind diese Verträge für Banken und Sparkassen teuer. Viele versuchen daher, sie anzupassen oder zu kündigen. Ältere Verträge enthalten oft Zinsanpassungsklauseln, mit denen Banken die zugesicherte Verzinsung einseitig abändern können. Diese Klauseln sind laut Bundesgerichtshof (BGH) jedoch seit 2004 unwirksam.

KRITIK DER BANKEN AN BAFIN - BEIFALL VOM VERBRAUCHERSCHUTZ

Die Dachorganisation der privaten Institute, Volksbanken und Sparkassen übte Kritik am Vorgehen der BaFin. Die Rechtsprechung des BGH sei angemessen in den betroffenen und späteren Prämiensparverträgen umgesetzt worden, erklärte die Deutsche Kreditwirtschaft (DK). "Es wird demnächst abschließend höchstrichterlich entschieden, ob weitere rechtliche Kriterien bei Zinsanpassungsklauseln in Prämiensparverträgen beachtet werden müssen." Selbstverständlich werde die DK eine solche rechtliche Klärung in den strittigen Fällen durch den BGH beachten und für die Zukunft berücksichtigen.

"Es ist erstaunlich, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht mit ihrer Allgemeinverfügung dieser Klärung, für die die Zivilgerichte zuständig sind, vorgreift", so die DK weiter. Vor diesem Hintergrund würden die betroffenen Institute nun prüfen, ob sie Widerspruch gegen die Allgemeinverfügung einlegen.

Dagegen sorgte die Entscheidung der BaFin bei Verbraucherschützern für Beifall: "Gut, dass die BaFin hier nun endlich einschreitet", sagte Julian Merzbacher, Verbraucherschutzexperte der Organisation Finanzwende. "Ansprüche von Kunden sind bereits im letzten Jahr verfallen. Dieses kundenfeindliche Agieren von öffentlich-rechtlichen Instituten muss durch die Verantwortlichen beendet werden."