Reuters

Von Flut getroffene Unternehmen sollen keine Insolvenz anmelden müssen

04.08.2021
um 11:42 Uhr

Berlin (Reuters) - Unternehmen, die wegen der verheerenden Flut im Juli in Schieflage geraten sind, sollen bis Ende Oktober keinen Insolvenzantrag stellen müssen.

Das Kabinett billigte dazu am Mittwoch eine sogenannte Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen, wie das zuständige Justizministerium in Berlin mitteilte. Der Bundestag muss die Änderungen aber noch beschließen. Insidern zufolge wird dafür eine Sondersitzung erwogen, womöglich schon in der nächsten Woche, damit Firmen schnell Klarheit haben.

"Durch den Starkregen und das Hochwasser sind auch Unternehmen unverschuldet in finanzielle Not geraten, die an sich tragfähige und erfolgreiche Geschäftsmodelle haben", erklärte Justizministerin Christine Lambrecht (SPD). Diesen seien bereits Hilfen in Aussicht gestellt worden. "Wir müssen aber verhindern, dass Unternehmen nur deshalb zum Insolvenzgericht gehen müssen, weil Unterstützungsleistungen nicht rechtzeitig bei ihnen ankommen." Die Insolvenzantragspflicht solle deswegen für betroffene Betriebe rückwirkend ab dem 10. Juli bis Ende Oktober 2021 ausgesetzt werden.

Mit der Maßnahme hat die Bundesregierung in der Corona-Krise gute Erfahrungen gemacht. So wurde in der Pandemie eine Pleitewelle verhindert. Im aktuellen Fall muss es laut Justizministerium einen Bezug zu den Unwettern im Juli geben. Eine Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht ist längstens bis Ende März 2022 angedacht.