Reuters

Veto gegen höhere Rundfunkgebühr war verfassungswidrig

05.08.2021
um 09:37 Uhr

Karlsruhe (Reuters) - Das Veto von Sachsen-Anhalt gegen die Erhöhung des Rundfunkbeitrags war verfassungswidrig.

"Das Land Sachsen-Anhalt hat durch das Unterlassen seiner Zustimmung zum Medienänderungsstaatsvertrag die Rundfunkfreiheit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten verletzt", hieß es in dem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts. Die Erhöhung des Rundfunkbeitrags um 86 Cent auf 18,36 Euro monatlich gelte rückwirkend ab dem 20. Juli 2021 bis zur Neuregelung. Damit hatten die Verfassungsbeschwerden von ARD, ZDF und Deutschlandradio Erfolg. (AZ: 1 BvR 2756/20 u.a.)

Eigentlich sollte der Rundfunkbeitrag schon zum 1. Januar 2021 erstmals seit 2009 steigen. Die zuständige unabhängige Kommission KEF hatte die Erhöhung um 86 Cent empfohlen. Doch Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) hatte die Abstimmung über den ausgehandelten Staatsvertrag am 8. Dezember 2020 zurückgezogen, weil die CDU im Landtag – anders als die Koalitionspartner SPD und Grüne – nicht zustimmen wollte. Damit blockierte Sachsen-Anhalt die Beitragserhöhung, da dafür die Zustimmung aller 16 Bundesländer nötig war.