Reuters

SdK will HV-Beschlüsse von VW zum Winterkorn-Vergleich kippen

27.08.2021
um 12:22 Uhr

Hamburg (Reuters) - Gegen den von den VW-Aktionären im Diesel-Skandal beschlossenen Vergleich mit dem ehemaligen Vorstandschef Martin Winterkorn und Ex-Audi-Chef Rupert Stadler formiert sich juristisch Widerstand.

Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) fechtet die Beschlüsse der Hauptversammlung dazu an und reichte Klage beim Landgericht Hannover ein, wie sie am Freitag mitteilte. Die Anlegerschützer monieren, dass Volkswagen mit dem Vergleich mit den beiden früheren Spitzenmanager einen Schlussstrich unter die zivilrechtliche Haftung von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern in dem Skandal um millionenfache Abgasmanipulation ziehen wolle, obwohl der genaue Schaden noch gar nicht absehbar sei. Volkswagen zeigte sich überzeugt, dass die HV-Beschlüsse vor Gericht Bestand haben werden. Die von der SdK genannten Anfechtungsgründe entbehrten jeder Grundlage.

Die Schutzgemeinschaft hielt dem entgegen, weder sei der Diesel-Skandal abschließend ermittelt noch sei absehbar, welche Sanktionen etwa in den USA noch auf Volkswagen und seine früheren Organmitglieder zukämen. Sie kritisiert außerdem, dass Winterkorn und Stadler zwar zur Kasse gebeten wurden, zum großen Teil allerdings durch den Verzicht auf ausstehende Boni. Die SdK-Anwälte nahmen auch den mit der Management-Haftpflichtversicherung (D&O) ausgehandelten Vergleich ins Visier. Mit dem sollten nicht nur die Ansprüche gegen die Versicherungen geregelt werden, sondern auch alle anderen amtierenden und früheren Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder von Ansprüchen freigestellt werden.

VW verwies darauf, dass sämtliche Beschlüsse der Hauptversammlung mit je mehr als 99 Prozent der Stimmen beschlossen seien worden. Man werde die von der SdK erhobenen Vorwürfe nun im Einzelnen prüfen.

SDK NENNT MANAGER-HAFTUNG EINE FARCE

Ihre Anfechtungsklage verband die Anlegergemeinschaft mit der grundsätzlichen Kritik an solchen Vergleichsvereinbarungen mit Managern. Vorstände erhielten eine außerordentlich hohe Vergütung, mit der auch Haftungsrisiken abgegolten werden sollten. "Leider ist immer wieder zu beobachten, dass diese Haftung nur theoretischer Natur ist", sagte SdK-Rechtsvorstand Markus Kienle. In der Praxis greife diese auch bei eindeutigen Fällen so gut wie nie. Im Falle von Volkswagen werde das Ganze ad absurdum geführt.

Aus Sicht der SdK greifen die HV-Beschlüsse auch deshalb nicht, weil das Oberlandesgericht Celle vor längerem bereits eine externe Prüfung der Vorgänge um den Dieselskandal angeordnet hat. "Es kann doch wohl nicht sein, dass eine rechtskräftig angeordnete Sonderprüfung durch einen Vergleich von hinten aus den Angeln gehoben wird", sagte Anwalt Oliver Wilken, dessen Kanzlei die Klage führt. Volkswagen wehrt sich seit Jahren mit Händen und Füßen gegen eine solche Prüfung.

Die Aktionäre hatten auf ihrer Versammlung im Juli den mit Winterkorn, Stadler und zwei weiteren Ex-Vorständen ausgehandelten Vergleich trotz Kritik von Investoren und Aktionärsvereinigungen durchgewunken. Demnach zahlt Winterkorn 11,2 Millionen Euro, auf Stadler entfallen 4,1 Millionen. 270 Millionen fließen von der D&O-Versicherung, die Volkswagen für das Management abgeschlossen hat. Mehr als 90 Prozent der Stammaktien liegen in den Händen der Familienholding Porsche SE, dem Land Niedersachsen und dem Emirat Katar. Die Aufarbeitung des Abgasskandals kostete den Wolfsburger Autokonzern bisher mehr als 32 Milliarden Euro. Der VW-Haupteigner Porsche SE ist im Zusammenhang mit dem Diesel-Skandal auch mit einer Aktionärsklage in den USA konfrontiert.

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