Reuters

Orange-Chef tritt nach Bewährungsstrafe zurück

25.11.2021
um 08:42 Uhr

Paris (Reuters) - Der Chef des französischen Telekomkonzerns Orange, Stephane Richard, räumt nach der Verurteilung zu einer Bewährungsstrafe in der sogenannten Tapie-Affäre seinen Posten.

Richard habe am Mittwoch auf einer Vorstandssitzung seinen Rücktritt eingereicht, teilte das Unternehmen mit. Der staatlich kontrollierte Konzern wolle bis spätestens 31. Januar einen neuen Vorstandschef ernennen. Ein Pariser Berufungsgericht hatte Richard wegen Mitschuld an einer unrechtmäßigen staatlichen Millionenzahlung an den Unternehmer Bernard Tapie im Jahr 2008 verurteilt. Er erhielt eine Freiheitsstrafe von einem Jahr, die auf Bewährung ausgesetzt wurde, und muss ein Bußgeld in Höhe von 50.000 Euro zahlen.

Der französische Staat ist der größte Aktionär von Orange. Finanzminister Bruno Le Maire hatte in der Vergangenheit immer wieder gesagt, Vorstandsvorsitzende von staatlich kontrollierten Unternehmen sollten nach einer Verurteilung zurücktreten. Regulär läuft die dritte vierjährige Amtszeit von Richard im Mai 2022 aus. Richard hat in der Tapie-Affäre jegliches Fehlverhalten von sich gewiesen. Das Berufungsgericht hat ihn vom Vorwurf der Komplizenschaft zum Betrug freigesprochen.

2008 hatte die damalige französische Finanzministerin und heutige EZB-Chefin Christine Lagarde eine Schadenersatzzahlung des Staates an Tapie über 400 Millionen Euro genehmigt. Damit sollten Verluste ausgeglichen werden, die dem Unterstützer des damaligen französischen Präsidenten Nicolas Sarkozy, Tapie, beim Verkauf von Adidas-Anteilen an die Bank Credit Lyonnais Anfang der 1990er Jahre entstanden sein sollen. Tapie warf dem - inzwischen nicht mehr bestehenden - staatlichen Institut vor, ihn dazu gebracht zu haben, das Paket deutlich unter Wert abzugeben. Lagarde legte den Streit bei, indem sie Tapie seinerzeit nach einer außergerichtlichen Einigung das Geld aus der Staatskasse zahlte. Richard war zu der Zeit Stabschef Lagardes. Diese war 2016 vom Gerichtshof der Republik in Paris für schuldig befunden worden, in der Affäre fahrlässig gehandelt zu haben.

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