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EuGH-Generalanwalt - Diesel-Käufer haben Ersatzanspruch

02.06.2022
um 10:32 Uhr

Frankfurt (Reuters) - Der Autobauer Mercedes-Benz ist nach Ansicht des Generalanwalts am Europäischen Gerichtshof gegenüber Käufern von Dieselautos mit Abschalteinrichtung zu Schadenersatz verpflichtet.

Der Erwerber eines Fahrzeugs mit illegaler Abschalteinrichtung habe einen Ersatzanspruch gegen den Hersteller, erklärte Generalanwalt Athanasios Rantos am Donnerstag. Es sei Sache der EU-Mitgliedstaaten, Methoden zur Berechnung eines solchen Ersatzanspruchs festzulegen. Das Landgericht Ravensburg hatte den EuGH angerufen, um zu klären, ob der Autobauer haftet. Das Gericht folgt beim Urteil häufig der Einschätzung des Generalanwalts.

Der Rechtsstreit im Zusammenhang mit dem Diesel-Abgasskandal, der mit Volkswagens Eingeständnis der Abgasmanipulation im September 2015 seinen Ausgang nahm, steht für zig Tausende Klagen gegen Mercedes-Benz und andere Autobauer. Dabei geht es um die temperaturgesteuerte Abgasreinigung, das so genannte Thermofenster. Die Hersteller hatten einen Passus im EU-Gesetz, wonach diese bei niedrigen Temperaturen zum Schutz des Motors gedrosselt werden darf, sehr weit ausgelegt.

(Bericht von Ilona Wissenbach; redigiert von Sabine Wollrab. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Redaktionsleitung unter frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com)

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