Reuters

US-Supreme Court lässt Bayer im Glyphosat-Streit erneut abblitzen

27.06.2022
um 17:27 Uhr

Frankfurt (Reuters) - Bayer ist mit einem weiteren Glyphosat-Berufungsantrag vor dem Obersten Gericht der USA gescheitert.

Der Supreme Court teilte am Montag mit, den Antrag auf Revision von Bayer im Fall des Ehepaars Pilliod nicht anzunehmen. Der Pharma- und Agrarchemiekonzern kann damit nicht den erhofften Schlussstrich unter den jahrelangen Streit um die angeblich krebserregende Wirkung des Unkrautvernichters ziehen. Die Entscheidung hatte sich bereits abgezeichnet, nachdem der Supreme Court in der vergangenen Woche schon die Überprüfung des Urteils im Fall des kalifornischen Klägers Edwin Hardeman abgelehnt hatte.

Bayer zeigte sich enttäuscht: "Wir sind mit der Entscheidung des Supreme Courts nicht einverstanden." Dies komme nach der Ablehnung des Hardeman-Falls aber auch nicht überraschend. Das Unternehmen strebt trotz der beiden Schlappen weiter eine Klärung des Glyphosats-Streits vor dem Obersten Gericht an und setzt nun vor allem auf den Fall des Klägers John Carson aus dem Bundesstaat Georgia. Bayer hatte diesen Ende 2020 in erster Instanz gewonnen, nachdem ein Bundesgericht geurteilt hat, dass Klagen aufgrund angeblich fehlender Glyphosat-Warnhinweise in einzelnen Bundesstaaten durch Bundesrecht ausgeschlossen sind.

Der Fall befindet sich inzwischen in der Berufung, Bayer wartet derzeit auf die Entscheidung und setzt darauf, dass die unterschiedliche Rechtsprechung von Berufungsinstanzen die Grundlage für eine Prüfung des Supreme Courts schaffen könnte. Darauf hatte zumindest Generalstaatsanwältin Elizabeth Prelogar hingewiesen, die die US-Regierung vor dem Supreme Court vertritt, und dem Gericht im Mai von der Annahme des Berufungsantrags im Fall Hardeman abgeraten hatte.

Vorstandschef Werner Baumann hatte für ein Urteil des Supreme Courts zugunsten Bayers eigentlich gute Gründe gesehen, da die US-Umweltschutzbehörde EPA selbst Warnhinweise vor möglichen Krebsgefahren verboten hat. Sie befand, dass glyphosatbasierte Unkrautvernichter sicher genutzt werden können und nicht krebserregend sind. Daher ist Bayer zufolge eine Krebswarnung auf den Produkten falsch und irreführend und wird durch das relevante Bundesgesetz ausgeschlossen. Allerdings hat ein US-Bundesberufungsgericht der EPA jüngst eine neue Risikoprüfung von Glyphosat aufgetragen.

Bislang hat Bayer in der Klagewelle in den USA, die sich der Konzern mit der milliardenschweren Übernahme des Glyphosat-Entwicklers Monsanto eingehandelt hat, drei Prozesse mit millionenschweren Schadenersatzzahlungen verloren. Im Fall des Ehepaars Alberta und Alva Pilliod - dem ein Geschworenengericht eine Entschädigung von zwei Milliarden Dollar zugesprochen hatte, die später von einer Richterin auf 86,7 Millionen Dollar reduziert wurde - hatte Bayer im März den Berufungsantrag beim Supreme Court eingereicht. An der Prozessfront hatte sich das Blatt zuletzt zugunsten Bayers gewendet: Erst vor kurzem gewann das Unternehmen den vierten Glyphosat-Fall in Folge.

Für den Fall, dass das Unternehmen vor dem Obersten Gericht scheitert, hat Bayer bereits vorgesorgt und im vergangenen Jahr zusätzliche Rückstellungen von 4,5 Milliarden Dollar gebildet. Zudem wurde ein umfassender Plan zur Beilegung der Rechtsstreitigkeiten aufgelegt, um in den kommenden 15 Jahren mit Forderungen neuer Kläger umzugehen. Die Vorwürfe gegen Glyphosat hat Bayer stets zurückgewiesen. Behörden weltweit haben das Mittel als nicht krebserregend eingestuft. Allein die Krebsforschungsagentur IARC bewertete den Wirkstoff 2015 als "wahrscheinlich krebserregend".

BAYER AG NA O.N.

WKN BAY001 ISIN DE000BAY0017