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EQS-Adhoc: JDC Group AG: JDC Group AG beschließt Rückkaufprogramm für eigene Aktien (deutsch)

10.11.2023
um 17:54 Uhr

JDC Group AG: JDC Group AG beschließt Rückkaufprogramm für eigene Aktien

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EQS-Ad-hoc: JDC Group AG / Schlagwort(e): Aktienrückkauf
JDC Group AG: JDC Group AG beschließt Rückkaufprogramm für eigene Aktien

10.11.2023 / 17:54 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group
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Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR

JDC Group AG beschließt Rückkaufprogramm für eigene Aktien

Der Vorstand der JDC Group AG (ISIN DE000A0B9N37) hat mit Zustimmung des
Aufsichtsrats heute beschlossen, von der auf der ordentlichen
Hauptversammlung vom 27. Juli 2022 beschlossenen Ermächtigung zum Erwerb
eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG Gebrauch zu machen und ab dem
16. November 2023 bis längstens zum 15. Mai 2024 bis zu 350.000 Aktien der
Gesellschaft zu erwerben, wobei der Rückkauf auf eine solche Anzahl von
Aktien bzw. auf einen Gesamtkaufpreis von EUR 5 Mio. begrenzt ist.

Der Erwerb soll über die Börse erfolgen. Der Aktienrückkauf wird durch ein
Wertpapier- oder Kreditinstitut nach Maßgabe der Safe-Harbour-Regelungen des
Artikels 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und
Rates vom 16. April 2014 in Verbindung mit den Bestimmungen der Delegierten
Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 durchgeführt, das
seine Entscheidungen über den genauen Zeitpunkt des Erwerbs von Aktien der
Gesellschaft unabhängig und unbeeinflusst von dieser treffen wird. Der von
der Gesellschaft gezahlte Gegenwert je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf
den am Handelstag durch die Eröffnungsauktion ermittelten Kurs einer JDC
Group-Aktie im Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) um
nicht mehr als 10% überschreiten und um nicht mehr als 20% unterschreiten.

Die Aktien können zu allen in der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 27.
Juli 2022 genannten Zwecken verwendet werden.

Das Rückkaufprogramm findet unter Einhaltung der Vorgaben der Artikel 5, 14
und 15 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des
Rates vom 16. April 2014 (Marktmissbrauchsverordnung) in Verbindung mit den
Bestimmungen der Delegierten-Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 der Kommission
vom 8. März 2016 (Delegierten-Verordnung) statt mit Ausnahme des
Rückerwerbszwecks. Dieser ist weiter gefasst als von Art 5 Abs. 2 der
Marktmissbrauchsverordnung vorgesehen.

Alle Transaktionen werden nach ihrer Ausführung wöchentlich auf der Website
der Gesellschaft unter https://www.jdcgroup.de/investor-relations bekannt
gegeben.

Kontakt:
JDC Group AG

Ralf Funke
Investor Relations
Tel.: +49 611 335322-00
E-Mail: funke@jdcgroup.de

Ende der Insiderinformation

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Sprache: Deutsch
Unternehmen: JDC Group AG
Söhnleinstraße 8
65201 Wiesbaden
Deutschland
Telefon: +49 (0) 611 335322-00
Fax: +49 (0) 611 335322-09
E-Mail: info@jdcgroup.de
Internet: http://www.jdcgroup.de
ISIN: DE000A0B9N37
WKN: A0B9N3
Indizes: Scale 30
Börsen: Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt (Scale),
Hamburg, Stuttgart, Tradegate Exchange
EQS News ID: 1771033

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