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EQS-Adhoc: B4H Brennstoffzelle4Home GmbH: Anordnung des Insolvenzeröffnungsverfahrens (deutsch)

09.04.2024
um 07:45 Uhr

B4H Brennstoffzelle4Home GmbH: Anordnung des Insolvenzeröffnungsverfahrens

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EQS-Ad-hoc: B4H Brennstoffzelle4Home GmbH / Schlagwort(e): Insolvenz
B4H Brennstoffzelle4Home GmbH: Anordnung des Insolvenzeröffnungsverfahrens

09.04.2024 / 07:45 CET/CEST
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B4H Brennstoffzelle4Home GmbH: Anordnung des Insolvenzeröffnungsverfahrens

Guben, 09.04.2024 - Mit Beschluss vom 8. April 2024 hat das Amtsgericht
Cottbus (Insolvenzabteilung), Az. 63 IN 130/24, das
Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der B4H Brennstoffzelle4Home
GmbH angeordnet. Der Geschäftsbetrieb von B4H wird bis auf Weiteres
fortgesetzt.

Für das Insolvenzeröffnungsverfahren ist der durch die weitreichende
Umstellung der Förderpraxis für Wärmepumpen bedingte bisherige und der
absehbar weitere Geschäftsverlauf 2024 mit entsprechend negativen
Auswirkungen auf die Unternehmensliquidität ursächlich. Die seit Ende 2023
angekündigten, aber zum Teil erst vor kurzem konkretisierten neuen
Förderungsbedingungen haben in einer Gesamtschau eine erhebliche
Verunsicherung im Markt bewirkt, die Hauseigentümer aktuell von dem Kauf
einer Wärmepumpe abhält.

Während zunächst der Start der Antragstellung im Jahr 2024 für die
Heizungsförderung gemäß Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) mit
einem Wechsel der Zuständigkeit vom Bundesamt für Wirtschaft und
Ausfuhrkontrolle (BAFA) zur Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) aus
technischen und organisatorischen Gründen um zwei Monate bis zum 27. Februar
2024 verschoben wurde, wurde erst Ende Februar 2024 mitgeteilt, dass für
bestimmte Personengruppen Förderungen erst im Mai oder sogar im August 2024
möglich wären. Mitte März 2024 wurde zudem klar, dass Auszahlungen der
Zuschüsse erst im September oder Oktober 2024 erstmalig erfolgen sollten.
Bei diesem Zeithorizont sorgte das grundlegend geänderte Antragsverfahren
für zusätzliche Verunsicherung, bei dem die Anträge nicht mehr vor, sondern
erst nach der verbindlichen Beauftragung des Fachunternehmens gestellt
werden können. Dass die Förderung unter dem Vorbehalt verfügbarer
Haushaltsmittel steht und ein Rechtsanspruch hierauf grundsätzlich nicht
besteht, wird anders als in der Vergangenheit infolge der aktuellen
Haushaltslage als ein hohes Risiko wahrgenommen. Infolgedessen ist das
Neugeschäft auch nach Start das Antragsverfahrens für selbstgenutzte
Einfamilienhäuser am 27. Februar 2024 nahezu zum Erliegen gekommen, da die
Mehrheit der Verbraucher den Kauf einer Wärmepumpe bis mindestens September
2024 verschob, um kein finanzielles Risiko einzugehen.

Obwohl weiterhin ein Auftragsbestand von mehreren Mio. Euro vorhanden ist,
brachten der kurzfristige Personalabbau und umfassende
Kostensenkungsmaßnahmen ebenso wenig das gewünschte Ergebnis wie die bis
zuletzt geführten Verhandlungen über die Sicherstellung der
Unternehmensfinanzierung unter den aktuellen Marktbedingungen.

Mitteilende Person:
Karolina Balthasar
Geschäftsführerin

Kontakt:
Wolfgang Balthasar
03561/6229992
investment@brennstoffzelle4home.com

Ende der Insiderinformation

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Sprache: Deutsch
Unternehmen: B4H Brennstoffzelle4Home GmbH
Berliner Straße 20
03172 Guben
Deutschland
E-Mail: info@brennstoffzelle4home.com
Internet: https://brennstoffzelle4home.com/
ISIN: DE000A351N89
WKN: A351N8
Börsen: Freiverkehr in Berlin, Frankfurt, München
EQS News ID: 1875847

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