Reuters

Strengere Regeln für Leiharbeit und Werkverträge

01.06.2016
um 15:46 Uhr

Berlin (Reuters) - Für bundesweit etwa eine Million Leiharbeitnehmer und für Werkverträge sollen strengere Regeln zum Schutz vor Lohndumping und Missbrauch gelten.

Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) wertete ihren am Mittwoch vom Kabinett auf den Weg gebrachten Gesetzentwurf als Schritt zu einer fairen Bezahlung und zu "weniger ausbeuterischen Werkverträgen". Arbeitgeber-Präsident Ingo Kramer sprach von "insgesamt akzeptablen" Neuregelungen, über die Nahles monatelang mit Gewerkschaften und Arbeitgebern wie auch in der Koalition verhandelt hatte. Die Linkspartei sprach von "Murks, der nur den Arbeitgebern hilft".

Die Gesetzesregelung soll zum 1. Januar 2017 wirksam werden. Zunächst ist aber der Bundestag am Zug. Nahles sagte, Leiharbeit und Werkverträge seien als Instrumente "wichtig für eine innovative und flexible Wirtschaft". Ihr Missbrauch müsse aber verhindert werden. Vorgesehen ist, dass Zeitarbeiter nach neun Monaten im selben Betrieb grundsätzlich die gleiche Entlohnung erhalten wie die Stammbelegschaft. Sie dürfen zudem höchstens 18 Monate an denselben Betrieb verliehen werden. Von diesen Grundregeln dürfen Arbeitgeber und Gewerkschaften aber gemeinsam abweichen, wenn die Tarifpartner dies vereinbaren.

Bei Werkverträgen, mit denen Firmen eine Dienstleistung einkaufen, soll sichergestellt werden, dass Arbeitgeber diese nicht zur Umgehung von arbeitsrechtlichen Schutzstandards nutzen. Auf den Gesetzentwurf hatten sich die Koalitionsspitzen vor drei Wochen verständigt.

ARBEITGEBER: AKZEPTABLER KOMPROMISS

Arbeitgeber-Präsident Kramer begrüßte "die Regelungen zum Werkvertrag, weil das Recht der Werkverträge jetzt gegenüber dem geltenden Recht völlig unverändert bleibt". Nahles widersprach und verwies darauf, dass Arbeitgeber etwa gegenüber den Betriebsräten Ort, Art und Umfang von Werkverträgen offenlegen müssten. Zudem werde die sogenannte Vorratsverleiherlaubnis abgeschafft. Damit werde Arbeitgebern die Möglichkeit genommen, vermeintliche Werkverträge nachträglich als Leiharbeit zu deklarieren und zu legalisieren.

Die gewerkschaftspolitische Sprecherin der Links-Fraktion, Jutta Krellmann, warf der Bundesregierung "einzig und allein Interessenpolitik für Arbeitgeber" vor. Unternehmen könnten auf ein- und demselben Arbeitsplatz dauerhaft Leiharbeiter einsetzen. Die Höchstverleihdauer von 18 Monaten gelte für einzelne Personen, aber nicht für den Arbeitsplatz. Nach neuesten Änderungen dürften Arbeitgeber nach einer Unterbrechung von drei Monaten sogar denselben Leiharbeitnehmer wieder auf seinem alten Arbeitsplatz zum Ausgangspreis einsetzen. Grünen-Fraktionschef Anton Hofreiter sagte dem "Handelsblatt", Nahles habe sich von der Union "fast alles aus dem Gesetz streichen lassen, was die Lage der Leiharbeiter verbessert hätte".

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