Reuters

Barley - Musterklage wird auch für VW-Geschädigte gelten

09.05.2018
um 07:56 Uhr

Berlin (Reuters) - Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) rechnet fest damit, dass die geplanten neuen Klagegemeinschaften von Verbrauchern auch für die Geschädigten des VW-Abgasskandals möglich werden.

"Es steht im Koalitionsvertrag, dass wir bis zum 1. 11. diese Regelung haben", sagte Barley am Mittwoch im ZDF-Morgenmagazin mit Blick auf die drohende Verjährung von Ansprüchen an den Autobauer wegen der Manipulation von Dieselmotoren. "Wir werden das schaffen", versicherte sie. Auch die Union ziehe in der Koalition mit. Der Gesetzentwurf zur sogenannten Musterfeststellungsklage soll am Mittwoch im Bundeskabinett verabschiedet werden. Danach muss er noch die parlamentarischen Beratungen durchlaufen.

Kritik, dass die neue Klagemöglichkeit mit einer hohen Hürde versehen sei, weil sie bei der grundsätzlichen Klärung eines Unternehmens-Fehlverhaltens über Verbraucherverbände läuft, wies Barley zurück. "Es ist keine Hürde". Vielmehr werde es für die betroffenen Verbraucher am Ende viel schneller und billiger, ihre Ansprüche durchzusetzen und an ihr Geld zu kommen. Zum anderen würden aber auch "amerikanische Verhältnisse" vermieden, wo Unternehmen über eine "Klage-Industrie" zum Teil mit gewaltigen Schadenersatzforderungen überzogen würden. Mit der neuen Musterfeststellungsklage sollen besonders qualifizierte Verbraucherverbände gegenüber einem Unternehmen zentrale Haftungsvoraussetzungen für alle vergleichbar betroffenen Verbraucher in einem einzigen Gerichtsverfahren verbindlich klären. Damit sollen in Deutschland geschädigte Verbraucher erstmals gemeinsam vor Gericht auftreten können.

Volkswagen AG

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