Reuters

VW wird zur Nagelprobe für neue Verbraucherklage

04.07.2018
um 11:36 Uhr

- von Hans-Edzard Busemann und Jan Schwartz

Berlin (Reuters) - Deutsche Verbraucher schauen oft neidisch auf die USA, wo Konsumenten bei Fehltritten von Unternehmen per Sammelklage Millionen an Schadenersatz zugesprochen bekommen.

Hierzulande gibt es diese Möglichkeit nicht. Nun ruhen die Hoffnungen auf der sogenannten Musterfeststellungsklage, die der Bundesrat am Freitag beschließen und damit endgültig auf den Weg bringen soll. Vor allem die Besitzer von Volkswagen-Autos mit manipulierten Dieselmotoren setzen darauf, dass sie durch das neue Gesetz ohne großen Aufwand eine Entschädigung dafür bekommen, dass ihr Fahrzeug doch nicht so umweltfreundlich oder verbrauchsarm ist wie gedacht. Doch die Hoffnungen könnten enttäuscht werden. Experten betonen, dass eine Musterklage nur Vorfragen klären könne. Der individuelle Schaden müsse dann doch im Einzelfall ermittelt werden. Und das kompliziert und teuer werden.

Durch das neue Klagerecht sollen sich Verbraucher gemeinsam gegen mächtige Gegner wehren können. Ab 1. November soll es gelten. Das Datum richtet sich explizit gegen VW, denn die Schadensersatzansprüche der Diesel-Besitzer laufen Ende des Jahres aus. Die Musterklage werde es vielen Menschen ermöglichen, aus der Verjährungsfalle herauszukommen, sagte Bundesjustizministerin Katarina Barley der Nachrichtenagentur Reuters. Betroffene könnten sich noch vor Jahreswechsel der gegen VW anschließen und damit ihre Ansprüche aufrecht erhalten. Über zwei Millionen Diesel-Besitzer kommen dafür theoretisch in Betracht. "Die Eine-für-Alle-Klage wird es ihnen ermöglichen, sich unkompliziert einer Klage eines Verbraucherverbandes gegen große Konzerne anzuschließen", erklärte die SPD-Politikerin.

KEINE SAMMELKLAGE NACH AMERIKANISCHEM VORBILD

Der Deutsche Anwaltsverein warnt dagegen, es sei eine Fehleinschätzung, dass es nach einer Musterfeststellungsklage (MFK) unproblematisch sei, Schadensersatz zu erhalten. "Es ist eben nicht damit getan, das Ergebnis der MFK abzuwarten, um dann irgendwo seine Rechnung hinschicken zu können", erklärt der DAV-Experte Carsten Salger Reuters. Es könnten Vorfragen geklärt werden. "Aber ob das für die Kaufentscheidung des Einzelnen eine Rolle gespielt hat, ob das für die Entstehung seines Schadens eine Rolle gespielt hat, ob und wie genau der Schaden zu berechnen ist, ob der Anspruch nicht möglicherweise doch bereits verjährt ist, sind Fragen, die können immer nur Einzelfall-bezogen geprüft und beantwortet werden."

Der Wolfsburger VW-Konzern gibt sich deshalb gelassen. "Für den Erfolg einer Individualklage, beispielsweise auf Schadensersatz, wird maßgeblich sein, ob der individuelle Kunde tatsächlich einen Schaden erlitten hat und das Handeln auf Seiten der Musterbeklagten hierfür kausal verantwortlich war", betont Sprecher Nicolai Laude. "Dies muss nach deutschem Recht in jedem konkreten Einzelfall separat festgestellt werden."

Die Musterklage ist eben kein Gruppenklagerecht nach amerikanischem Vorbild. Sie sieht vor, dass ein Verbraucherverband stellvertretend für die Geschädigten eine Klage starten kann. Verbraucher können sich dann in ein Klageregister eintragen und damit ihre Ansprüche anmelden. Eine erfolgreiche MFK kann in einem Vergleich enden, der allen eingetragenen Verbrauchern zusteht, oder in der Feststellung eines Schadens. In letzterem Fall müssen die Verbraucher in einem zweiten, dann individuellen Verfahren vor Gericht ihren Schadensersatz einfordern. Mit dieser Art des Musterverfahrens soll verhindert werden, dass eine ganze Klageindustrie wie in den USA entsteht, wo Anwälte teils aggressiv auf Mandantenfang für Sammelklagen gehen.

VZBV BEREITET KLAGE GEGEN VOLKSWAGEN VOR

Für eine Musterklage gegen VW steht der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) bereits in den Startlöchern. Zwar gibt sich der Verband bislang wortkarg bei Fragen nach Vorbereitungen. In Parlamentskreisen heißt es aber, die Ausschreibung für eine Anwaltskanzlei, die die Musterklage für den Verbraucherverband übernehmen solle, laufe bereits. Offen ist, ob sich die Organisation mit anderen Verbänden zu der Klage zusammentun wird. "Wir reden natürlich mit anderen Verbänden, die potenziell als Kläger infrage kommen, aber abgesehen von diesen Gesprächen gibt es derzeit keine Kooperation", sagte der VZBV-Experte Otmar Lell Reuters. Auch Deutschlands größter Autofahrer-Verband hält sich auf Anfrage bedeckt: "Der ADAC wird sich erst nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens äußern, in welcher Weise er von diesem Rechtsmittel Gebrauch machen wird."

Die bislang in Deutschland im Diesel-Streit zwischen VW und seinen Kunden ergangenen Gerichtsurteile sind widersprüchlich. Im August 2017 entschied das Braunschweiger Landgericht, Käufer manipulierter Dieselautos hätten keinen Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises. Sieben Monate später verurteilte das Hamburger Landgericht einen VW-Händler dazu, einen manipulierten Dieselwagen gegen einen Neuwagen auszutauschen. Nur eines scheint sicher. Die Klärung der Ansprüche von VW-Kunden wird lang dauern. VW werde alle Instanzen ausschöpfen, erwartet Verbraucherschützer Lell. "Insofern rechnen wir mit drei bis fünf Jahren."

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