Reuters

Oberste Bankenabwicklerin wirbt für europäische Einlagensicherung

21.11.2019
um 16:32 Uhr

Frankfurt (Reuters) - Die in Deutschland umstrittene europäische Einlagensicherung ist nach Ansicht von Europas oberster Bankenabwicklerin, Elke König, unablässlich für die Stabilität des Finanzsystems.

"Am Ende des Tages werden wir eine europäische Einlagensicherung benötigen", sagte König am Donnerstag in Frankfurt. Sie begrüße es, dass Bundesfinanzminister Olaf Scholz die zuletzt eingeschlafenen Pläne vor ein paar Wochen erneut auf den Tisch gebracht habe. "Manche seiner Vorschläge werden sehr lange brauchen, bis sie umgesetzt sind. Es wird langsam vorangehen, aber alle Themen sind sehr wichtig."

So sei es etwa dringend notwendig, dass das Insolvenzrecht für Banken in den europäischen Ländern harmonisiert werde und dass geklärt werde, wie in den Bankbilanzen mit Staatsanleihen umgegangen werde, erläuterte König, die seit Anfang 2015 die EU-Behörde zur Abwicklung maroder Banken, den Single Resolution Board (SRB), leitet. Eine gemeinsamen Einlagensicherung in Europa wird vor allem in Deutschland skeptisch gesehen. Kritiker befürchten, dass deutsche Sparer bei Problemem von Geldhäusern in Südeuropa in die Haftung genommen werden. Scholz hatte Anfang November einen neuen Vorschlag für eine Bankenunion gemacht, die den Aufbau einer europäischen Einlagensicherung beinhaltet.

Nach Ansicht von König stehen die Banken in der Euro-Zone trotz gestiegener Risiken durch dauerniedrige Leitzinsen und unsicherer wirtschaftlicher Aussichten auf einem stabileren Fundament. "Alle Banken sind heute deutlich besser aufgestellt als sie es vor zehn Jahren waren", sagte sie. "Die Banken haben ihr Kapital erhöht und haben inzwischen alle Abwicklungspläne." Diese seien allerdings teilweise noch verbesserungswürdig.

Unter Königs Aufsicht wurde 2017 mit Banco Popular die erste Bank nach den neuen EU-Vorschriften auf Kosten der Eigentümer und Gläubiger abgewickelt. Darüber hinaus gab es Geldhäuser in Italien und Lettland, die nach nationalem Recht in die Insolvenz geschickt wurden, weil eine Abwicklung nach EU-Recht nicht zutraf.