Reuters

Verbraucherschützer - Stornieren auch ohne Reisewarnung möglich

19.08.2020
um 07:37 Uhr

- von Klaus Lauer

Berlin/Frankfurt (Reuters) - Kostenlose Stornierungen von Reisen werden nach Einschätzung von Verbraucherschützern auch ohne Reisewarnung der Bundesregierung möglich sein.

Dem jüngsten Urteil des Frankfurter Amtsgerichts dürften in der Corona-Pandemie noch ähnliche folgen, schätzt der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV). "Es wird noch viele solche Urteile geben. Für die Reisebranche ist das eine ganz schwierige Situation", sagte VZBV-Experte Felix Methmann am Dienstag der Nachrichtenagentur Reuters. "Rechtlich gesehen ist es zwar ein alter Hut." Aber es handele sich um einen der ersten richterlichen Beschlüsse zu dem Thema in der Pandemie-Krise. "Vielleicht muss letztlich der Bundesgerichtshof noch klären, ob allein die Tatsache, dass es das Corona-Virus gibt, für eine Stornierung reicht", sagte der Reise-Experte.

Die Frankfurter Richter hatten am Montag mitgeteilt, ein Reiseveranstalter sei zur Rückzahlung des kompletten Preises verpflichtet, wenn ein Kunde den gebuchten Urlaub vor Reiseantritt storniert. Es reiche aus, dass zu dem Zeitpunkt bereits eine "gewisse Wahrscheinlichkeit" für eine gesundheitsgefährdende Ausbreitung des Coronavirus im Urlaubsgebiet bestehe. Methman verwies darauf, dass der BGH schon 2002 geurteilt habe, dass kostenloses Stornieren möglich sei, wenn es eine 25-prozentige-Wahrscheinlichkeit gebe, dass eine Reise durch außergewöhnliche Umstände erheblich beeinträchtigt werden könnte. "Aber es muss nicht zwingend eine Reisewarnung vorliegen, dass eine Reise erheblich beeinträchtigt wird", betonte der VZBV-Fachmann.

In der Tourismusbranche hieß es, man müsse das Urteil ernst nehmen. Es treffe die Unternehmen, die bereits massiv unter den Reisebeschränkungen litten, zur Unzeit. Der Deutsche Reiseverband (DRV) erklärte, es handele sich um eine Einzelfallentscheidung zu Italien und lasse "sich nicht beliebig auf andere Zielgebiete übertragen". Der weltgrößte Tourismuskonzern TUI wollte sich zunächst nicht äußern und erst die schriftliche Urteilsbegründung abwarten. Die Branche hatte nach den ersten Lockerungen der Reisebeschränkungen auf eine Erholung gesetzt. Das Urteil sei kein Dammbruch, erklärte der Chef des Ferienfliegers Eurowings, Jens Bischof. Die Airline will eine Corona-Versicherung anbieten, die kurzfristiges Umbuchen unabhängig von Reisehinweisen ermöglicht. Ähnliche flexiblere Optionen seien bei Veranstaltern auch vorstellbar.

Die jüngste Warnung der Bundesregierung vor Reisen auf das spanische Festland und in die beliebte Urlaubsregion Mallorca wegen steigender Corona-Infektionszahlen treffen die Branche hart. "Das ist ein herber Rückschlag für die Kunden - und für die Reisebüros und Veranstalter", sagte ein DRV-Sprecher. Die wirtschaftlichen Folgen seien noch nicht absehbar, aber die Branche müsse für die Zeit von März bis Ende August bereits 22 Milliarden Euro Umsatzverlust wegstecken. Auch VZBV-Experte Methmann betonte: "Die Reisebranche liegt am Boden."