Reuters

Eilantrag gegen Beherbergungsverbot vor Verfassungsgericht gescheitert

22.10.2020
um 11:27 Uhr

Karlsruhe (Reuters) - Das Beherbergungsverbot in Schleswig-Holstein bleibt vorerst bestehen.

Das Bundesverfassungsgericht hat am Donnerstag den Eilantrag einer Familie aus Tübingen gegen das Verbot nicht zur Entscheidung angenommen. Zur Begründung hieß es, die Familie habe nicht dargelegt, warum es ihr nicht möglich sei, einen Corona-Test zu erhalten. Wegen dieses Mangels sei der Eilantrag unzulässig. Die Familie hatte Ferien auf der Nordsee-Insel Sylt machen wollen. Nach dem in Schleswig-Holstein geltenden Beherbergungsverbot dürfen Touristen aus Risikogebieten aber nur dann in dem Bundesland übernachten, wenn sie einen negativen Corona-Test vorlegen können, der nicht älter als 48 Stunden ist. Da Tübingen Risikogebiet ist, gilt für Reisende aus der Stadt das Beherbergungsverbot.

Das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein hatte das Beherbergungsverbot am 15. Oktober bestätigt. In mehreren anderen Bundesländern hatten es die Oberverwaltungsgerichte dagegen als unverhältnismäßig gekippt.