Reuters

Oberverwaltungsgericht kippt Beherbergungsverbot in Schleswig-Holstein

23.10.2020
um 18:27 Uhr

Berlin (Reuters) - Das schleswig-holsteinische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat das Beherbergungsverbot in dem Bundesland vorläufig außer Vollzug gesetzt.

Der 3. Senat entschied am Freitag, dass das per Landesverordnung erlassene Verbot rechtswidrig sei. Das Gericht in Schleswig reagierte auf Anträge, die Betreiber von Resorts beziehungsweise Hotels in Travemünde, Grömitz und auf Sylt gestellt hatten. Für sie und andere Beherbergungsbetriebe in Schleswig-Holstein bestehe die dringende Notwendigkeit, "schwere wirtschaftliche Nachteile" abzuwehren, entschied das OVG. Das Beherbergungsverbot werde bis zu einer Entscheidung über den dazu gestellten Normenkontrollantrag ausgesetzt. Es sei davon auszugehen, dass der Antrag Erfolg haben wird.

Das OVG begründete seine Entscheidung mit dem Gebot der Gleichbehandlung sowie mit jüngsten Erkenntnissen des Robert-Koch-Instituts: So nehme die Ausbreitung des Corona-Virus demnach gerade in privaten Haushalten und bei privaten Begegnungen zu, während Ansteckungen in Hotels eher selten seien. Das vor zwei Wochen in Schleswig-Holstein erlassene Beherbergungsverbot gelte aber nur für Personen, die "zu touristischen Zwecken" nach Schleswig-Holstein aus stark von Corona betroffenen Regionen kommen wollten, jedoch nicht beispielsweise für Familienbesuche. Hinzu komme, dass Hotels und Beherbergungsstätten im Gegensatz zu privaten Quartieren über entsprechende Hygienekonzepte verfügten, so dass der Aufenthalt dort für die Verbreitung des Virus nicht (erheblich) ursächlich sei.