Reuters

Insolvenz-Aussetzung nur für pandemiebedingte Krise

20.01.2021
um 12:47 Uhr

Berlin (Reuters) - Die weitere Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis Ende April soll nur für Unternehmen gelten, die pandemiebedingt in Not geraten sind.

"Die Verlängerung soll den Schuldnern zugutekommen, die einen Anspruch auf finanzielle Hilfen aus den aufgelegten Corona-Hilfsprogrammen haben und deren Auszahlung noch aussteht", teilte das Bundesjustizministerium am Mittwoch mit. Voraussetzung sei, dass die Hilfe bis zum 28. Februar beantragt werde und die erlangbare Hilfeleistung zur Beseitigung der Insolvenzreife geeignet sei. Auf die rechtzeitige Hilfebeantragung komme es aber nicht an, wenn dies aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht möglich sei.

Das Kabinett billigte am Mittwoch nach Ministeriumsangaben eine Gesetzesänderung für die Verlängerung über Ende Januar hinaus, die von den Koalitionsfraktionen in den Bundestag eingebracht werden soll. Sie soll - gegebenenfalls auch rückwirkend - ab 1. Februar greifen.

"Die Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflichten über den 31. Januar hinaus ist ein wichtiger Baustein, um die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie abzufedern und Arbeitsplätze zu erhalten", sagte Justizministerin Christine Lambrecht. Die SPD-Politikerin hatte die Verlängerung angestoßen, war damit in der Unions-Fraktion aber zunächst auf Vorbehalte gestoßen. Am Montag hatte auch der Bundesrat einstimmig eine Verlängerung gefordert.