Reuters

Einige Selbstständige können ab sofort neue Corona-Hilfen beantragen

16.02.2021
um 12:12 Uhr

Berlin (Reuters) - Nach den Unternehmen können jetzt auch einige Selbstständige die neuen Corona-Hilfen beantragen.

Das teilte das Bundeswirtschaftsministerium am Dienstag in Berlin mit. Erhältlich sei ein einmaliger Zuschuss von bis zu 7500 Euro für das erste Halbjahr 2021.

Ab sofort könnten Selbstständige Anträge einreichen, die als natürliche Person tätig seien. Sofern sie als Personen- oder Kapitalgesellschaften organisiert seien, werde es "in Kürze" losgehen, so das Wirtschaftsministerium. "Der Zuschuss wird als Vorschuss ausgezahlt." Ab Juli werde dann auf Basis der tatsächlich erzielten Umsätze geschaut, ob auch ein Anspruch bestanden habe. "Solo-Selbstständige dürfen den Zuschuss in voller Höhe behalten, wenn sie Umsatzeinbußen von über 60 Prozent zu verzeichnen haben. Fallen die Umsatzeinbußen geringer aus, ist der Zuschuss anteilig zurückzuzahlen."

Wirtschaftsverbände hatten zuletzt lautstark geklagt, dass die Anträge zu kompliziert sind und die Gelder zu spät ausgezahlt werden. Unternehmen können die neuen Hilfen - die sogenannte Überbrückungshilfe III, das sind Zuschüsse zu den Fixkosten - bereits seit einigen Tagen beantragen. Allerdings werden erst Abschlagszahlungen gewährt. Die schleppende Auszahlung der Corona-Hilfen ist auch Thema beim Spitzentreffen der Verbände am Dienstag mit Wirtschaftsminister Peter Altmaier.