Reuters

BGH - Unternehmen dürfen bei Zahlungen über Paypal Gebühr verlangen

25.03.2021
um 11:57 Uhr

Karlsruhe (Reuters) - Unternehmen dürfen von Kunden eine extra Gebühr verlangen, wenn diese ihre Rechnung über PayPal oder mittels Sofortüberweisung bezahlen.

Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag in letzter Instanz entschieden. Zwar dürfen nach EU-Recht für SEPA-Banküberweisungen keine Gebühren verlangt werden. Aber bei Einschaltung eines dritten Zahlungsdienstleisters werde die Gebühr nicht für die Überweisung verlangt, sondern für Dienstleistungen, wie beispielsweise für die Überprüfung der Zahlungsfähigkeit des Kunden, so die Begründung. Für solche Dienstleistungen erheben Anbieter wie Paypal Gebühren, die von den Händlern bezahlt werden müssen.

Mit der Entscheidung des BGH blieb die Unterlassungsklage der Zentrale gegen unlauteren Wettbewerb erfolglos. Die Wettbewerbszentrale hatte Flixbus verklagt, weil das Unternehmen für Fernbusreisen ein Entgelt verlangte, wenn ihre Kunden Rechnungen über Paypal oder Sofortüberweisung beglichen. Die Höhe war vom jeweiligen Fahrpreis abhängig. Bei Zahlungen per EC-Karte oder Kreditkarte fiel dagegen keine Extragebühr an. Inzwischen hat Flixbus diese Praxis eingestellt. Seit 2018 kosten auch Zahlungen über Paypal oder Sofortüberweisung nichts mehr. Rechtlich ist jetzt aber klargestellt, dass solche Extra-Entgelte bei Zwischenschaltung eines Zahlungsdienstleisters zulässig sind.

(AZ: I ZR 203/19)