Reuters

Bundesgerichtshof schränkt Banken bei AGB-Änderungen stark ein

27.04.2021
um 15:57 Uhr

Karlsruhe (Reuters) - Banken können ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nach einem Urteil des Bundesgerichtshof (BGH) künftig nicht mehr so einfach ändern.

Die bisherige Klausel, wonach Änderungen bereits als genehmigt gelten, wenn der Kunde nicht innerhalb von zwei Monaten widerspricht, sei unwirksam, erklärte der BGH am Dienstag. Die Klausel benachteilige die Verbraucher unangemessen. (AZ: XI ZR 26/20)

Mit dem Urteil des BGH hatte die Klage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen Erfolg. Die Verbraucherorganisation hatte die bisherige Regelung als eine "Art Generalermächtigung für jedwedes Änderungsbegehren" der Kreditinstitute kritisiert und eine Musterklage gegen die Postbank geführt. Ebenso wie andere Geldinstitute und Sparkassen verwendet sie AGB, die auch Klauseln für Änderungen enthalten. Dort ist vereinbart, dass Kontoführungs- und Depotgebühren ebenso wie andere Geschäftsbedingungen angepasst werden können.

Die Zustimmung eines Privatkunden gilt demnach als erteilt, wenn er zwei Monate vor der Änderung informiert wurde und nicht widersprochen hat. Er wird in der schriftlichen Information darauf hingewiesen, dass sein Schweigen als Zustimmung gilt. Diese sogenannte fiktive Zustimmung gilt für alle Änderungen der AGB. Der Kunde kann zwar seine Zustimmung verweigern und auch kündigen, aber eine inhaltliche Begründung von Änderungen war bisher nicht vorgesehen.

Der BGH gab nun der Klage der Verbraucherzentrale statt und erklärte die umfassenden Befugnisse der Bank für unwirksam. Denn es könnten nicht nur Anpassungen in Details, sondern weitreichende Änderungen ohne inhaltliche Beschränkungen vorgenommen werden. Das benachteilige Verbraucher unangemessen. Banken und Sparkassen müssen nun neu regeln, nach welchen Kriterien sie AGB-Anpassungen vornehmen. Wie die künftigen Klauseln formuliert sein müssen, hat der BGH nicht entschieden.

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