Reuters

BGH kippt Bestpreisklausel von Booking.com

18.05.2021
um 16:57 Uhr

Karlsruhe (Reuters) - Das Internetportal booking.com darf es seinen Vertragshotels nicht mehr untersagen, selbst mit günstigeren Zimmerpreisen zu werben.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Dienstag die sogenannte enge Bestpreisklausel gekippt, die booking.com seit 2015 verwendete. Die Klausel sei wettbewerbswidrig. Mit dem am Dienstag verkündeten Urteil des BGH-Kartellsenats wurde die Untersagung durch das Bundeskartellamt bestätigt. (AZ: KVR 54/20)